Startschuss für die Steuerberaterplattform

Bis Ende 2022 soll die deutsche Verwaltung flächendeckend digitalisiert sein. So sieht es das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (OZG) vor. Danach sollen Bund, Länder und Kommunen alle Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen. Darüber hinaus muss eine IT-Infrastruktur entstehen, die Bürgern und Unternehmen einen einfachen Zugriff auf diese Leistungen ermöglicht.
Um die Interessen des Berufsstandes in dieser Welt der rasant voranschreitenden technologischen Entwicklung vor dem Hintergrund der gesetzlichen Erfordernisse bestmöglich zu verfolgen, zudem die Selbstverwaltung in einem digitalisierten Zeitalter nicht aus der Hand zu geben, wird den Steuerberatern eine eigene digitale Infrastruktur zur Verfügung gestellt.
Die Bundeskammerversammlung beschloss deshalb im September 2020 eine Steuerberaterplattform einzurichten und – als ersten Anwendungsfall der Plattform – ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) zum 1.1.2023 zur Verfügung zu stellen.
Im Laufe des Jahres werden die Pilotanwendungen gestartet, damit die Steuerberaterplattform und das beSt pünktlich an den Start gehen können. Die Nutzung des beSt ist nur über die Steuerberaterplattform möglich. Um diese Plattform nutzen zu können, genügt grundsätzlich eine einmalige Identifizierung und Authentifizierung. Diese erfolgt über den neuen Personalausweis (nPa) mit eID. Wir liegen im Zeitplan – bereiten auch Sie sich jetzt vor!
Weitere Informationen finden Sie hier.
Der StB im digitalen Ökosystem
Den Videobeitrag "Der Steuerberater im digitalen Ökosystem" finden Sie hier.
FAQ-Katalog
FAQ-Katalog zur Steuerberaterplattform/besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach.