Steuerberaterprüfung

Die Steuerberaterprüfung gliedert sich in einen schriftlichen Teil aus drei Aufsichtsarbeiten und eine mündliche Prüfung.

Durch das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz sind die organisatorische Durchführung der Steuerberaterprüfung sowie das Zulassungsverfahren zur Prüfung - ab der Steuerberaterprüfung 2009 - vom Finanzministerium NRW auf die nordrhein-westfälischen Steuerberaterkammern übertragen worden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben haben die Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe zum 1. Oktober 2008 eine Gemeinsame Prüfungsstelle errichtet.

Die Adresse der Gemeinsamen Prüfungsstelle lautet:

Grafenberger Allee 100
40237 Düsseldorf

Weitere Informationen / Antragsformulare / Merkblätter erhalten Sie unter: www.steuerberaterpruefung-nrw.de

Schriftliche Prüfung:

Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen Teil aus drei Aufsichtsarbeiten und eine mündliche Prüfung. Prüfungsgebiete sind gem. § 37 Abs. 3 StBerG:

  • Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag
  • Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer
  • Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts
  • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, Gesellschaftsrechts, Insolvenzrechts und Rechts der Europäischen Gemeinschaft, Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
  • Volkswirtschaft
  • Berufsrecht

Mündliche Prüfung:

Die Prüfung besteht gem. § 26 Abs. 3 DVStB aus einem kurzen Vortrag des Bewerbers über einen Gegenstand der in § 37 Abs. 3 StBerG genannten Prüfungsgebieten und aus 6 Prüfungsabschnitten. In den Prüfungsabschnitten sind an den Bewerber Fragen aus den Prüfungsgebieten zu stellen.

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