Gesetze & Regeln

Qualitätsmerkmale

Steuerberater werden nach staatlicher Prüfung öffentlich bestellt. Die hohen Anforderungen in der Steuerberaterprüfung sichern die überdurchschnittliche Fachkompetenz der Berufsangehörigen und sorgen damit zugleich für eine hohe Beratungsqualität.

Mehr Sicherheit für Mandanten

Steuerberater sind zum Abschluss einer Berufspflichtversicherung verpflichtet. Der Mandant ist also in einem evtl. Schadensfall hinreichend abgesichert. Steuerberater sind zudem zu einer unabhängigen, eigenverantwortlichen und gewissenhaften Berufsausübung verpflichtet – und ebenso zur Verschwiegenheit über alle ihnen anvertraute Angelegenheiten.

Vor Gericht sind Steuerberater zeugnisverweigerungsberechtigt und gegen Beschlagnahme von Mandantenunterlagen geschützt.

 

Transparente Abrechnung

Bei der Abrechnung von Steuerberatungsleistungen sind unsere Berufsangehörigen an eine gesetzliche Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Der Mandant wird mit dieser Steuerberatergebührenverordnung vor einem Preiswettlauf geschützt. Sie dient durch die Verhinderung eines gegenseitigen Preisdumpings zugleich der Qualitätssicherung. Hinzu kommt, dass der Mandant durch die festgelegten Gebührensätze genau abschätzen kann, mit welchen Kosten der Steuerberatung er zu rechnen hat.

 

Ein freier Beruf – aber nicht ohne Regeln

Steuerberater sind Pflichtmitglied bei der Steuerberaterkammer. Diese überwacht im Rahmen ihrer Berufsaufsicht die Einhaltung der genannten Berufspflichten der Berufsangehörigen.

Die Steuerberaterkammer steht darüber hinaus als objektive und neutrale Körperschaft des öffentlichen Rechts bei Streitigkeiten zwischen Mandanten und Steuerberatern als Vermittlungsstelle zur Verfügung und fördert im Streitfall das Zustandekommen von außergerichtlichen, gütlichen Einigungen zwischen Steuerberater und Mandant.

Antworten auf Fragen zum Verhältnis von Steuerberatern und Mandanten finden Sie unter unserer Servicerubrik.