Datenschutzgrundverordnung

„Datenschutz"  -  "... für Steuerberater eigentlich eine Selbstverständlichkeit und mit Einhaltung der Berufspflichten vollumfänglich abgegolten!" ... mag man denken.

Tatsächlich aber verschärft eine europäische Verordnung, die sogenannte Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Regelungen zum Datenschutz erheblich. Die DSGVO gilt ab 25. Mai 2018 unmittelbar und zwingend, ohne dass noch eine Umsetzung in das nationale deutsche Recht erfolgen muss. Sie hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Tätigkeit der Steuerberater, die - ungeachtet des schon strengen Berufsrechts - eine Fülle von Neuerungen durch die Datenschutzgrundverordnung zu erwarten haben. Um Ihnen eine Hilfe und einen Einstieg zu geben, erhalten Sie hier aktuelle Informationsmöglichkeiten, die nicht nur dazu dienen sollen, Ihnen ein regelgerechtes  Verhalten in einem schwierigen rechtlichen Umfeld zu ermöglichen, sondern auch die Verhängung der zum Teil erheblichen Bußgelder bei Nichtbefolgung der Datenschutzgrundverordnung durch die Landesdatenschutzbeauftragten zu verhindern. Wir hoffen, Ihnen einen praxisgerechten Einstieg in die Thematik „Datenschutzgrundverordnung“ bieten zu können und werden im Interesse des Berufsstandes des Thema stetig weiter verfolgen.

 

Vorschriften bzw. weiterführende Links

Detailierte und kostenlose Informationen, u. a. mit einem Leitfaden zur Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses, zu Risk-Assesment & Datenschutzfolgeabschätzung und einem Mustervertrag zur Auftragsverarbeitung finden Sie auf der Internetseite der Bitkom (www.bitkom.org). .