Hinweisgeberstelle Geldwäschegesetz (GwG)

Die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe hat eine Hinweisgeberstelle für Verstöße der Mitglieder der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe gegen Vorschrift zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung errichtet (Hinweisgeberstelle gem. § 53 Abs. 1 GwG).

Die Hinweisgeberstelle nimmt ausschließlich postalisch unter:

Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
K. d. ö. R.
Hinweisgeberstelle GwG
Erphostraße 43
48145 Münster


(anonyme) Hinweise zu potenziellen und tatsächlichen Verstößen gegen die Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entgegen, sofern sich die Hinweise gegen Mitglieder der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe richten.