Ausbildungsvertrag online

Als zeitgemäße Alternative zum traditionellen Ausbildungsvertragsformular in Papierform, bietet Ihnen die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe die Nutzung von „Ausbildungsvertrag Online“. 

Über dieses Portal haben Sie die Möglichkeit bequem und kostenlos Ihre Ausbildungsverträge sowie den dazugehörigen Antrag auf Eintragung am PC zu erfassen und auszudrucken. Besonders vorteilhaft ist hierbei eine zeitgleich mit der Erfassung der Vertragsdaten stattfindende Plausibilitätsprüfung Ihrer Eingaben. Durch diese wird eine, im Hinblick auf etwaige gesetzliche Regelungen und Vorgaben, korrekte und auch vollständige Erfassung der Vertragsdaten gewährleistet.

Nach der Eingabe aller notwendigen Informationen können Sie den Ausbildungsvertrag und den Antrag auf Eintragung als PDF ausdrucken. Bitte reichen Sie die beidseitig unterschriebenen Verträge samt des seitens des Ausbilders ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Eintragung sowie die erforderlichen Unterlagen anschließend bei der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe ein. Die von Ihnen im Portal erfassten Daten werden vorab verschlüsselt und elektronisch an die Kammer übermittelt. Dies ermöglicht es uns künftig, die Eintragung von Ausbildungsverträgen zügiger vorzunehmen.

Ab sofort können Sie die von Ihnen unterschriebenen Vertragsdokumente auch per E-Mail an die Steuerberaterkammer zur weiteren Bearbeitung übermitteln. Für die elektronische Eingabe der Vertragsdokumente haben wir die Mailadresse Ausbildungsvertrag@stbk-westfalen-lippe.de  eingerichtet. Eine Anzeige der Vertragsverhältnisse über den Postweg ist demnach nicht mehr zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie hierbei, dass wir zur Vermeidung eines Medienbruchs Eingaben per Mail zukünftig nur noch per Mail beantworten werden.

Weitere Informationen zum Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages können Sie jederzeit dem Merkblatt zur Berufsausbildung entnehmen.

Ab dem 1. August 2023 gelten folgende durch den Vorstand der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe festgelegten Ausbildungsvergütungsätze:
• 1. Ausbildungsjahr 1.100,00 €
• 2. Ausbildungsjahr 1.200,00 €
• 3. Ausbildungsjahr 1.300,00 €

Mindestvergütung

Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dürfen die vorgegebenen Sätze der Ausbildungsvergütung im Einzelfall um bis zu 20 Prozent unterschritten werden.

Ab dem 01.08.2023 dürfen damit für alle Ausbildungsverhältnisse – also auch für solche, die vor dem 1. August 2023 geschlossen wurden –folgende Mindestvergütungssätze nicht unterschritten werden:
• 1. Ausbildungsjahr 880,00 €
• 2. Ausbildungsjahr 960,00 €
• 3. Ausbildungsjahr 1.040,00 €

Hier geht es zum Online-Portal

Zum Online-Portal

Wichtig: Vertragsdokumente, welche noch als Musterexemplar gekennzeichnet an die Steuerberaterkammer geschickt werden, können für die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nicht berücksichtigt werden! Grundsätzlich ist bei der Eingabe von Vertragsunterlagen zu beachten, dass nur von beiden Vertragsparteien unterzeichnete Vertragsverhältnisse in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden können.

Schüler online - Anmeldung zur Berufsschule

Unter dem folgenden Link können sich Auszubildende zur Berufsschule selbst online anmelden.

www.schueleranmeldung.de

Ist die Anmeldung seitens des Schülers/der Schülerin erfolgt, sollte der Ausbildungsbetrieb sich ebenfalls registrieren, das Vertragsverhältnis gegenüber der Schule anzeigen und den Eintrag um eigene Angaben ergänzen. Weitergehende Informationen zu diesem Angebot finden Sie unter dem Menüpunkt "Berufsschulen".

Tipps für Ausbilder!

Weitere Informationen zum Thema „Ausbildung“ finden unsere Mitglieder auch nach erfolgreichem Login unter dem Menüpunkt „Steuerfachangestellte/r >> Tipps für AusbilderInnen“. Neben einem Online-Seminar zum Thema „Ausbildung“ stehen Ihnen dort verschiedene Dokumente zum Download zur Verfügung.

Downloads

Barrierfrei

Kontrast

Schrift­größe

+-