Der Zugang zur anspruchsvollen Steuerfachwirtprüfung steht vielen offen, setzt aber dennoch eine intensive Vorbereitung in Theorie und Praxis voraus.
Die Zulassungsvoraussetzungen für die Steuerfachwirtprüfung sind in den Prüfungsordnungen der Steuerberaterkammern in NRW geregelt.
Steuerfachangestellte können die Prüfung ablegen, wenn sie nach erfolgreicher Abschlussprüfung zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Fortbildungsprüfung vorausgeht (30.11.), eine hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens von mindestens drei Jahren bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder Landwirtschaftlichen Buchstelle nachweisen können.
Die Fortbildungsprüfung erstreckt sich nach der Prüfungsordnung auf folgende Gebiete:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit vier Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung einschließlich eines kurzen Fachvortrags. Die schriftliche Prüfung findet in der Regel Anfang Dezember, die mündliche im Zeitraum von Ende Februar bis Anfang April des darauf folgenden Jahres statt.
Im schriftlichen Teil der Prüfung ist je eine Aufsichtsarbeit mit praxistypischer Aufgabenstellung aus den folgenden Gebieten zu fertigen:
Der Prüfung liegt ein einheitlicher Anforderungskatalog zugrunde.
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