Die Bundessteuerberaterkammer hat (BStBK) im Zuge der Neu-Entwicklung der Vollmachtsdatenbank auch die technische Schnittstelle für Fachsoftwarehersteller modernisiert. Die neue VDB ist bereits seit dem 1. Juni 2026 im Wirkbetrieb. Die Fachsoftwareanbieter stellen ihre Systeme derzeit schrittweise auf die neue Schnittstelle um.
Weniger Wechsel zwischen Fachsoftware und VDB
Mit der neuen Schnittstelle können Fachsoftwareanbieter künftig einen weiteren wichtigen Schritt unmittelbar in ihre Anwendungen integrieren: die Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzverwaltung. Bislang konnten Vollmachtsdaten bereits über eine Fachsoftware angelegt und bearbeitet werden. Für die anschließende Übermittlung an die Finanzverwaltung war jedoch ein Wechsel in die von der BStBK bereitgestellte Oberfläche der VDB erforderlich. Die modernisierte Schnittstelle ermöglicht es den Fachsoftwareanbietern nun, auch die Übermittlung direkt aus ihrer Software heraus anzubieten. Wird diese Funktion vom jeweiligen Anbieter umgesetzt, kann der gesamte Prozess von der Erfassung bis zur Übermittlung der Vollmachtsdaten durchgängig innerhalb der Fachsoftware erfolgen.
Umsetzung abhängig vom jeweiligen Fachsoftwareanbieter
Wann die neue Funktion in der jeweils eingesetzten Fachsoftware zur Verfügung steht, hängt vom Fachsoftwareanbieter ab. Die Anbieter stellen ihre Anbindungen derzeit schrittweise auf die modernisierte Schnittstelle um. Für bestehende oder neu angelegte Vollmachten ergeben sich durch die technische Umstellung keine Änderungen. Unabhängig von der eingesetzten Fachsoftware bleibt die von der BStBK bereitgestellte Oberfläche der VDB weiterhin vollständig nutzbar. Vollmachtsdaten können daher auch künftig jederzeit über die VDB-Oberfläche an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
