Die Vollmachtsdatenbank in der Sozialversicherung (VDB SV) nimmt weiter Gestalt an: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 22. September 2026 die Gemeinsamen Grundsätze für das neue Verfahren genehmigt. Das Bundesministerium der Finanzen hat sein Einvernehmen erklärt.
Wichtige Grundlage für die VDB SV geschaffen
Die Gemeinsamen Grundsätze wurden von der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) gemein-sam mit den beteiligten Sozialversicherungsträgern erarbeitet. Sie regeln die wesentlichen Grundlagen des künftigen Verfahrens – unter anderem Inhalt und elektronische Abbildung der Vollmacht, die Eintragung und Verwaltung der Vollmachten sowie den Abruf durch die berechtig-ten Stellen.
Mit der Genehmigung ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum Start der VDB SV am 1. Januar 2028 erreicht.
Weniger Bürokratie durch digitalen Vollmachtsnachweis in der Entgeltabrechnung
Die VDB SV wird die Zusammenarbeit zwischen Steuerberatern und Sozialversicherungsträgern deutlich vereinfachen. Vollmachten können künftig zentral elektronisch verwaltet werden. Ist eine entsprechende Vollmacht in der Datenbank hinterlegt, soll der bisher erforderliche schriftliche Vollmachtsnachweis im Einzelfall entfallen. Damit leistet das neue Verfahren einen wichtigen Bei-trag zur Bürokratieentlastung und zur weiteren Digitalisierung der sozialen Sicherung.
Für den steuerberatenden Berufsstand ist die VDB SV damit ein weiterer wichtiger Baustein für digitale, medienbruchfreie Verfahren in der Entgeltabrechnung mit den Sozialversicherungsträ-gern.
Nächster Schritt: Verfahrensbeschreibung
Nach der Genehmigung der Gemeinsamen Grundsätze geht die Arbeit an der VDB SV weiter. Als nächsten Schritt erarbeitet die BStBK gemeinsam mit den Sozialversicherungsträgern die Verfahrensbeschreibung. Sie soll die Gemeinsamen Grundsätze erläutern und das Verfahren weiter konkretisieren.
Den Start der VDB SV wird durch eine umfassende Kommunikationskampagne begleitet.
