Hinweise der Zentralen Stelle

Neues Verpackungsrecht in Kraft getreten

Um EU-weit einheitliche Regelungen für Verpackungen zu schaffen, sind seit dem 12. August 2026 die neuen Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung anwendbar (Verordnung (EU) 2025/40 – Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR). Die Verordnung löst die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ab.Auf nationaler Ebene ersetzt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG, BGBl. I Nr. 207 vom 17. Juli 2026) das bisherige Verpackungsgesetz zum 12. August 2026 (siehe dazu Rundschreiben 345/2025 vom 8. Dezember 2025). Grundsätzliches Ziel der EU-weit geltenden Regelungen ist es, Verpackungsmüll zu verringern.

Nachstehend sind die wesentlichen Neuerungen für Steuerberater kurz dargestellt:

  • Steuerberater können auch nach den Neuregelungen als Prüfer der Vollständigkeitserklärun-gen nach dem VerpackDG tätig werden (siehe § 10 Abs. 1 VerpackDG).
  • Steuerberater haben bei dieser Prüfung die von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (Zentrale Stelle) entwickelten Prüfleitlinien zu beachten (§ 54 Abs. 1 Nr. 39 sowie § 56 Abs 3 VerpackDG). Neu ist eine Pflicht auch für Steuerberater an Schulungen der Zentralen Stelle innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme in das Prüferregister und so dann alle 5 Jahre teil-zunehmen. Die Zentrale Stelle bietet mindestens halbjährlich eine Schulung zu ihrem Soft-waresystem einschließlich der Datenformate und zur Anwendung der Prüfleitlinien an.
  • Unverändert haben sich Steuerberater als Prüfer im Prüferregister der Zentralen Stelle zu re-gistrieren. Neu ist, dass Steuerberater verpflichtet sind, die Zentrale Stelle unverzüglich zu informieren, wenn sie die Prüfertätigkeit aufgegeben haben oder ihre Berufsberechtigung weggefallen ist. Die Zentrale Stelle kann bei den Berufsangehörigen auch entsprechende Informationen einholen (§ 56 Abs. 2 und VerpackDG).

Die Zentrale Stelle hat auf ihrer Webseite aktuelle Informationen zu diesen Neuregelungen zur Verfügung gestellt (www.verpackungsregister.org). Dort finden sich unter „Hinweise zur neuen Rechtslage“ auch Informationen zur Vollständigkeitserklärung-Prüfung 2026 und auch zur Schu-lungspflicht („Aktuelle Hinweise der ZSVR zur Prüfung der Vollständigkeitserklärung 2026 und Schulungspflicht VE-Prüfung 2026“)

https://www.verpackungsregister.org/stiftung-und-behoerde/informationen-fuer-pruefer/pruefleitli-nien-vollstaendigkeitserklaerung

Der Ausschuss 31 „Vereinbare Tätigkeiten“ wird sich auf seiner nächsten (51.) Sitzung mit der Aktualisierung der im Berufsrechtlichen Handbuch veröffentlichten „Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Prüfer von Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz“ befassen.

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