Resolution der 114. Bundeskammerversammlung

Effektive Geldwäscheprävention ohne unverhältnismäßige Bürokratie

Der Berufsstand der Steuerberater unterstützt die Bekämpfung von Geldwäsche und steht zu seiner Verantwortung. Die Bundeskammerversammlung fordert alle politisch Verantwortlichen auf EU-, Bundes- und Landesebene auf, bei der Ausgestaltung des EU-Geldwäschepakets durch delegierte Rechtsakte Verhältnismäßigkeit, Praxistaug-lichkeit und Bürokratieabbau sicherzustellen. Steuerberater gehören nicht dem Fi-nanzsektor an. Pauschale Datenanforderungen, unrealistische Schwellenwerte und zu kurze Bewertungszyklen dürfen nicht zu unverhältnismäßigen Belastungen für Wirtschaft, Steuerberater und deren Kammern als Aufsichtsbehörden führen. Die Geldwäscheprävention muss sich auf tatsächliche Risiken konzentrieren und für alle Beteiligten leistbar bleiben. Der Erfüllungsaufwand muss im Verhältnis zum gesell-schaftlichen Nutzen stehen. Die vorliegenden Regelungen erfüllen dies Anforderun-gen nicht. Die Bundeskammerversammlung lehnt daher die Entwürfe der AMLA in ih-rer aktuellen Fassung ab.

Berlin, 22. September 2026

Geldwäsche
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