Der/die Ausbildungsberater/in erfüllt seine/ihre Aufgaben der Beratung und Überwachung durch
- regelmäßige Besuche der Ausbildungsstätten
- Besuch der Ausbildungsstätten aufgrund besonderer Veranlassung (Beschwerden oder sonstige aktuelle Anlässe, die mit Vorrang zu bearbeiten sind)
- Abhalten und Beteiligen an Sprechstunden, Sprechtagen und Informationsveranstaltungen für Ausbildende, Ausbilder und Auszubildende
- Einzel- und Gruppenberatung, die je nach Sachlage auch schriftlich erfolgen kann
- Informationen bei Prüfungen und Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse.