der Stichtag naht: Ab dem 01.01.2025 wird die elektronische Rechnung für nationale B2B-Umsätze in Deutschland Pflicht. Wir wollen Ihnen die Chance geben, sich vorher zu informieren und die Fragen zu stellen, die Sie zu dem Thema noch haben. Die Infos zu dieser Veranstaltung finden Sie im aktuellen Newsletter. |
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| Online-Seminar: E-Rechnung (Addison) | |
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Gemeinsammit der Firma Wolters Kluwer organisieren wir eine Info-Veranstaltung zum Umgang mit der E-Rechnung in Addison. Referent ist Andreas Göpfert, Zielgruppenmanager bei der Firma Wolters Kluwer, die Grußworte wird Vizepräsident Ulrich Hesse an Sie richten.
Das Online-Seminar findet am 03. Dezember 2024 von 10:00 bis 11:30 Uhr über die Plattform GoTo Webinar statt und ist für Sie kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Sie können sich ab sofort über unser Online-Buchungssystem für Mitglieder zu der Veranstaltung anmelden. | |
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| Gemeinsames Seminar mit der Rechtsanwaltskammer Hamm am 18. März 2025 | |
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Im kommenden Frühjahr findet unter der Überschrift "Die steuerlichen Folgen von Trennung und Scheidung" erneut ein Seminar statt, das wir gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer Hamm organisieren. Die Anmeldung ist für Sie schon jetzt möglich.
Die Veranstaltung findet in Präsenz statt am Dienstag, 18. März 2025, 15:00 Uhr bis ca. 18:15 Uhr, im Seminarsaal der Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm.
Die Teilnahmegebühr beträgt 80,00 € p. P. (inkl. Kaffee/Tee, Tagungsgetränke und Snack). Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2025.
Die Anmeldung erfolgt über ein Formular, dass Sie direkt unserer Website unter dem Menüpunkt Seminare für Mitglieder finden. Anschließend senden Sie das Formular bitte per E-Mail an seminare(at)stbk-westfalen-lippe.de. | |
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| Neue Förderung für Gründungen und Nachfolgen | |
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In einer Kooperation von KfW und den Bürgschaftsbanken startet am 1. November 2024 ein neues Förderangebot.
Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge werden Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen gefördert. Bis zu einer maximalen Kreditsumme von 500.000 € werden bis zu 35 % eines Vorhabens finanziert. Es müssen keine Sicherheiten gestellt werden. Das Besondere an dem neuen Programm ist, dass die Hausbanken durch eine 100 %ige Garantie der jeweiligen Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet werden. Die KfW refinanziert die Hausbanken zu verbilligten Zinssätzen aus Mitteln des Sondervermögens des European Recovery Program (ERP). Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen sowie Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbanken ist möglich. Für die Förderung stehen zwei Laufzeitvarianten zur Verfügung.
Die Beantragung des ERP-Förderkredits erfolgt über die Hausbank. Die Hausbank stellt den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Nach Übernahme der Garantie beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert prüft und zusagt.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung sind zu finden unter kfw.de/077 oder kapital.ermoeglicher.de | |
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| Vollmachtsdatenbank in der Sozialversicherung – Ein Meilenstein für den Berufsstand | |
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Der Weg für die Vollmachtsdatenbank in der Sozialversicherung (VDB in der SV) ist frei:
Nach langem politischen Ringen konnte das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) und mit ihm die Regelungen zur VDB in der Sozialversicherung Mitte Oktober 2024 den Bundesrat passieren. Das BEG IV wurde am 29. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/323/VO.html) veröffentlicht. Für den Berufsstand aber auch für die Mandanten und Sozialversicherungsträger ist dies ein Meilenstein. WEITERLESEN | |
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| Elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB) über beSt zurücksenden | |
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Mit dem beSt ist die sichere Kommunikation im EGVP-Verbund und hier für den Berufsstand auch mit den Finanzgerichten sichergestellt. Natürlich können Sie mit dem beSt auch ein elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB), das von einem Gericht angefordert wird, abgeben.
In bestimmten Fällen fordern (Finanz-)Gerichte ein elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB) an. Mit diesem bestätigen Berufsträger die Kenntnisnahme einer eingegangenen Nachricht.
Die Abgabe oder Ablehnung des eEB hat gemäß § 23 Abs. 1 BOStB i.V.m. § 23 Abs. 5 BOStB unverzüglich zu erfolgen.
Wie Sie ein eEB mit der COM Vibilia StB-Edition erstellen und versenden, erfahren Sie in dem Dokument „eEB erstellen in der COM Vibilia StB-Edition“ unter https://steuerberaterplattform-bstbk.de/fileadmin/user_upload/Selbsthilfemedien/Steuerberaterplattform-eEB.pdf. Nutzen Sie das beSt über eine Fachsoftwarehersteller-Schnittstelle, wenden Sie sich für Fragen zum eEB bitte direkt an den zuständigen Service und Support. | |
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| Safe the date: Deutscher Steuerberaterkongress am 19./20. Mai 2025 in Dresden | |
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Weitere Informationen finden Sie hier. | |
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| Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Erphostraße 43
48145 Münster
Tel: 0251/41764-0
Fax: 0251/41764-27 | | |
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