ein spannendes und ereignisreiches Jahr geht zu Ende und auch für 2025 stehen bereits viele Neuerungen an. Mit unserem letzten Newsletter vor dem Jahreswechsel teilen wir Ihnen auch unsere Öffnungszeiten zwischen den Jahren mit. Bis dahin wünschen wir Ihnen eine schöne und besinnliche Zeit! |
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| Verzicht auf Sanktionierung bei verspäteter Offenlegung von Jahresabschlüssen 2023 bis 1. April 2025 | |
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Die intensiven Bemühungen der Bundessteuerberaterkammer waren erfolgreich! Wie von der BStBK gefordert, wird das BfJ in Abstimmung mit dem BMJ gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 am 31. Dezember 2024 endet, vor dem 1. April 2025 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten. Damit soll angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden (vg. Homepage BfJ). | |
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| Erlass des Ministeriums der Finanzen NRW v. 26.11.2024: Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Finanzamtszuständigkeitsverordnung (FA-ZVO) | |
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Das Ministerium teilt mit: „Durch die Änderungsverordnung werden zum 11.01.2025 alle bestehenden Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität des Landes NRW (LBF NRW) integriert. Damit bündelt und vernetzt das Land besondere Expertise und Kompetenzen der Finanzverwaltung, um landesweit noch schneller, entschiedener und effektiver gegen Steuerkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen.
Außerdem sieht die Änderungsverordnung zum 11.01.2025 eine Zentralisierung im Finanzamt Borken für die Umsatzbesteuerung sowie für die Besteuerung der ertragsteuerlichen Betriebe gewerblicher Art der in die Zuständigkeit von Nordrhein-Westfalen fallenden ansässigen Bundesbehörden vor.
Für die Außenprüfungen dieser Einheiten des Bundes wird die GKPB Krefeld für zuständig erklärt.
Zudem hat sich die landesweite Servicehotline der Finanzämter des Landes NRW bewährt und die Erprobungsklausel wird in eine dauerhafte Regelung überführt.
Die Verordnung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW sowie im Bundessteuerblatt – Teil I – verkündet.“
Den vollständigen Erlass finden Sie hier. | |
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| Öffnungszeiten der Kammergeschäftsstelle zum Jahreswechsel 2024/2025 | |
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Die Kammergeschäftsstelle ist von Dienstag, 24. Dezember 2024, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar 2025 geschlossen. Ab Donnerstag, 2. Januar 2025, stehen wir wieder zu den gewohnten Bürozeiten zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr! | |
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| Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Erphostraße 43
48145 Münster
Tel: 0251/41764-0
Fax: 0251/41764-27 | | |
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