Im Hinblick auf den Beginn des neuen Ausbildungsjahrs 2025/26, möchten wir Sie darüber informieren, dass seitens des Vorstandes der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe unter Berücksichtigung des § 17 BBiG sowie in Abstimmung mit den Steuerberaterkammern in NRW eine zweistufige Anpassung beschlossen wurde. Insoweit wird sich die monatliche Ausbildungsvergütung zunächst zum 1. August 2025 um 50,- € und zum 1. August 2026 um weitere 50,- € erhöhen.
Im Zuge der aktuellen Anpassung werden daher die Vergütungssätze für die Ausbildungsverhältnisse "Steuerfachangestellte" ab dem 1. August 2025 zunächst auf die folgenden monatlichen Beträge festgesetzt: 1. Ausbildungsjahr 1.150,- Euro brutto (somit mindestens 920,- Euro) 2. Ausbildungsjahr 1.250,- Euro brutto (somit mindestens 1.000,- Euro) 3. Ausbildungsjahr 1.350,- Euro brutto (somit mindestens 1.080,- Euro)
Zum 1. August 2026 erhöhen sich die vorgenannten Beträge sodann um weitere 50,- €, sodass die monatliche Vergütung ab diesem Zeitpunkt den folgenden Beträgen zu entsprechen hat: 1. Ausbildungsjahr 1.200,- Euro brutto (somit mindestens 960,- Euro) 2. Ausbildungsjahr 1.300,- Euro brutto (somit mindestens 1.040,- Euro) 3. Ausbildungsjahr 1.400,- Euro brutto (somit mindestens 1.120,- Euro)
Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass nach § 17 Abs. 1. BBiG eine vereinbarte Ausbildungsvergütung als unangemessen anzusehen ist, wenn die Richtsätze der Kammer um mehr als 20 Prozent unterschritten werden (Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 25. Juli 2002, Az. 6 AZR 311/00). Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Ausbildungsvergütung ist auf den Zeitpunkt der Fälligkeit abzustellen und nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (BAG, Urteil vom 30. September 1998, Az. 5)." |