Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Nr. 237 | 04.09.2025
Newsletter
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe

###USER_salutation###,

was gibt es Schöneres, als einen entspannten Sonntag am Wasser mit gutem Essen, Live-Musik und freundlich gesonnen Menschen zu verbringen? Genau das dachten wir uns, als wir in diesem Jahr bereits zum zweiten Mal unsere Neubestelltenveranstaltung am Aasee gefeiert haben. Alle Infos dazu und mehr Spannendes gibt es für Sie in diesem Newsletter.

Für weiterführende Links müssen Sie sich möglicherweise unter "LOGIN" im Mitgliederbereich der StBK Westfalen-Lippe einloggen.

zum Login

Neubestelltenveranstaltung in Münster

Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe

Am 31. August 2025 haben Steuerberaterverband und Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe zur Neubestelltenveranstaltung im A2 am Aasee in Münster eingeladen, um die frischgebackenen Berufskolleginnen und -kollegen zu feiern. Mit dabei waren, neben den Berufseinsteigern und ihren Begleitpersonen, natürlich auch Vertreter von Verband und Kammer – darunter zahlreiche Mitglieder aus Vorständen und Präsidien beider Häuser. Neben einem schönen Sonntag bei gutem Wetter diente die Veranstaltung auch dazu, den neuen Steuerberaterinnen und Steuerberatern zu zeigen, dass es für sie sowohl im Verband als auch in der Kammer jederzeit Ansprechpersonen gibt, die sich mit ihren Fragen, Belangen und Ideen auseinandersetzen.

Zum Abschluss ging es dann für alle, die sich getraut haben, auf das Wasser. Mehrere Segellehrer der nahegelegenen Yachtschule Overschmidt standen bereit, um die Gäste in Vierergruppen mit auf den Aasee zu nehmen. Zusätzlich gab es auch die Möglichkeit mit dem Tretboot abzulegen. Das Fazit der Teilnehmenden fiel durchweg positiv aus. „Es war sehr angenehm, und sehr erfolgreich finde ich“, meint etwa Murat, 28, aus Meschede. „Es war nett, bekannte Leute wiederzusehen. In schwierigen Zeiten haben wir zueinander gehalten und jetzt konnten wir es nochmal richtig feiern. Ich fand es auch klasse, dass Mitglieder des Vorstands dabei waren – das zeigt auch das Interesse am Nachwuchs.“

Mehr Meinungen der Teilnehmenden und Fotos der Veranstaltung gibt es bald in unserer nächsten Ausgabe der Kammerinfo, die Anfang Oktober sowohl digital als auch in Papierform erscheint.

Barrierefreiheitsmenü auf unserer Website

Über das Symbol unten rechts am Bildschirmrand auf unserer Internetseite lässt sich ab sofort das Barrierefreiheitsmenü öffnen. Es können nach Bedarf Schrift verkleinert oder vergrößert werden. Weiterhin sind Anpassungen im Kontrast möglich.

Belegvorhaltepflicht

Die Finanzverwaltung informiert zur Belegvorhaltepflicht sowie elektronischen Belegeinreichung bei bedeutenden Sachverhalten in der Steuererklärung. Das Info-Blatt finden Sie hier.

INQA-Coaching für Steuerberater – Informationen aus dem BMAS

Das BMAS hat ein Beratungsprogramm zur Unterstützung von KMU bei der Digitalisierung ausgelegt, welches auch Steuerberaterkanzleien offensteht. Bei Inanspruchnahme einer Beratung wird die Kanzlei von einem Coach betreut; 80 % der Kosten werden übernommen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

USB-Sticks als digitaler Datenträger im Elektronischen Rechtsverkehr zugelassen

Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe

Über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) können – wie im ganzen elektronischen Rechtsverkehr – bei Gericht maximal 1.000 Dateien und maximal 200 MB in einer Nachricht eingereicht werden. Wer diese Höchstgrenzen überschreitet, soll die Doku­mente auf einem digitalen Datenträger einreichen. Bisher waren nur CDs und DVDs als Da­tenträger zugelassen. Künftig sind auch USB-Sticks zulässig.

Sofern glaubhaft gemacht wird, dass die Höchstgrenzen von 1.000 Dateien und maximal 200 MB nicht eingehalten werden können, sieht § 3 ERVV vor, dass ein Schriftsatz und seine Anlagen auch analog und möglichst auf einem elektronischen Datenträger eingereicht werden können. Bislang war dies nach Nr. 4 der 2. ERVB 2022 nur über CDs und DVDs möglich. Nach der neuen ERVB 2025 sind USB-Speichermedien als Datenträger zulässig. Nach Nr. 4 c) ERVB 2025 müssen diese mindestens dem USB-Standard 2.0 entsprechen und mit den Dateisystemen exFAT oder NTFS formatiert sein. Diese Dateisysteme werden von den meisten gängigen USB-Sticks genutzt. Unabhängig davon, ob die Dateien per beSt oder per digitalem Datenträger eingereicht wer­den, müssen die Dateiformate PDF und TIFF genutzt werden.

Weitere Informationen zum beSt und zur Steuerberaterplattform finden Sie auf der The­menseite der Bundessteuerberaterkammer: https://www.bstbk.de/de/themen/steuerberaterplattform

48. Deutscher Steuerberatertag vom 19. bis 21. Oktober 2025 in Den Haag

Seien Sie dabei, wenn sich Kanzleiinhaber, Angestellte, Studierende, Vertreter aus Politik und Verwaltung sowie Wissenschaftler und Dienstleister auf dem Steuerberatertag treffen! Die Veranstaltung in Den Haag bietet ein einzigartiges Fachprogramm über zwei Tage, mit parallelen Bühnen für Vorträge und praxisorientierten Workshops. Vertiefen Sie Ihr Wissen in aktuellen Themen rund um Steuerrecht und Kanzleimanagement, und knüpfen Sie wertvolle Kontakte. 

Das abwechslungsreiche Rahmenprogramm lädt ein, den besonderen Charme von Den Haag in den Niederlanden zu entdecken – eine Stadt am Meer, die Kultur, Geschichte und Erholung vereint. Den Haag ist aus Deutschland hervorragend erreichbar. Weitere Infos sowie Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter: https://www.steuerberatertag.de/

Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Erphostraße 43
48145 Münster

Tel: 0251/41764-0
Fax: 0251/41764-27
E-Mail
 
Website
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Newsletter Abonnement beenden
Impressum
Datenschutz