Kurz vor dem Start der Herbstferien informieren wir noch mit aktuellen Infos und wünschen Ihnen eine schöne Ferienzeit. |
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| Online-Befragung der Angehörigen der steuerberatenden Berufe 2025/2026 durch die Landessteuerverwaltungen | |
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Die Landessteuerverwaltungen starten ab dem 1. Oktober 2025 eine bundesweite Online-Befragung für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Die Befragung dient der Messung und Bewertung der Zieldimension „Bürgerorientierung“, als eine von vier Zieldimensionen im Zielsystem der Steuerverwaltung. Mit der Befragung soll ein möglichst repräsentatives Feedback zur praktischen Arbeit der Finanzämter eingeholt werden. Durch die Analyse der Befragungsergebnisse erhofft sich die Steuerverwaltung wertvolle Erkenntnisse und Steuerungsimpulse.
Die Befragung richtet sich an Angehörige der steuerberatenden Berufe im gesamten Bundesgebiet mit Ausnahme des Landes Hessen. Die Befragung findet im Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026 statt. Für die Befragung wird die Internetseite www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de freigeschaltet. Der Fragebogen umfasst 28 Fragen zu verschiedenen Themengebieten. Der sog. Kern-Fragebogen ist zur internen Verwendung beigefügt. Der Kern-Fragebogen enthält die Fragen, die in allen Ländern gestellt werden. In einzelnen Ländern können darüber hinaus noch Zusatzfragen gestellt werden, die die spezifische Situation des Landes berücksichtigen. Die Steuerberater können bis zu drei verschiedene Finanzämter bewerten. Die Beantwortung eines Fragebogens wird eine Zeit von etwa zehn Minuten beanspruchen.
Nach Abschluss der Befragung Ende September 2026 werden die Ergebnisse landesintern als auch länderübergreifend ausgewertet und anschließend veröffentlicht.
Über Ihre Teilnahme an der Umfrage würden wir uns freuen! | |
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| Wirksame Übermittlung von Schriftsätzen aus dem BAG-Postfach | |
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Einige Gerichte nehmen analog zum besonderen Anwaltspostfach an, dass ein schriftformersetzender Versand nur aus dem personenbezogenen Postfach eines Berufsträgers oder mit qualifizierter elektronischer Signatur zulässig ist. Nach § 52a Abs. 4 FGO i. V. m. § 86e Abs. 2 StBerG können Steuerberater jedoch auch ohne qualifizierte Signatur wirksam über das BAG-Postfach übermitteln, wenn der Schriftsatz von der verantwortenden Person einfach signiert und über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird. Eine einfache Signatur erfordert lediglich den Namenszug. Das BAG-Postfach gilt als sicherer Übermittlungsweg. WEITERLESEN | |
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| „Lohn im Fokus“: BStBK führt erfolgreiche Symposiums-Reihe fort | |
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Am 23.09.2025 veranstaltete die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) ihr 7. Lohn-Symposium in Berlin – dieses Jahr zum Thema „Lohn einfach machen – Optimierungspotentiale nutzen!“. Über 150 Gäste aus Berufsstand, Wirtschaft und Verwaltung nahmen vor Ort oder im Live-Stream teil.
Die Anforderungen an die Lohnabrechnung nehmen stetig zu: Neue Gesetze, aktuelle Rechtsprechung, wachsende Bürokratie und neue Möglichkeiten der Automatisierung machen den Prozess immer komplexer. Unternehmen und Steuerberater stellt das vor Herausforderungen. WEITERLESEN.
Ein Mitschnitt der Veranstaltung steht in Kürze auf dem BStBK-Youtube-Kanal zur Verfügung. | |
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| Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Erphostraße 43
48145 Münster
Tel: 0251/41764-0
Fax: 0251/41764-27 | | |
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