Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Nr. 241 | 06.11.2025
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Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe

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nach einer großen EDV-Umstellung in unserem Haus sind wir nun wieder wie gewohnt für Sie erreichbar. Im Rahmen des Systemupdates war unsere Geschäftsstelle am 30. und 31. Oktober geschlossen und auch zum Anfang dieser Woche hatten wir noch vereinzelt Probleme mit unserer Telefonanlage.

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Abschaltung des Steuerberatersuchdienstes zum 31. Dezember 2025 – Erweiterung des amtlichen Steuerberaterverzeichnisses als Nachfolgelösung

Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe

Der bisher durch die DATEV eG betriebene Steuerberatersuchdienst der Steuerberaterkammern wird zum 31. Dezember 2025 eingestellt. Ein Weiterbetrieb ist aufgrund technischer Anforderungen nicht mehr möglich.

Die Bundessteuerberaterkammer hat daher die Weiterentwicklung des amtlichen Steuerberaterverzeichnisses initiiert, um eine praxistaugliche Nachfolgelösung bereitzustellen. Künftig wird das amtliche Steuerberaterverzeichnis über erweiterte Suchfunktionen wie die Suche nach Postleitzahl oder Ort verfügen. Mit den erweiterten Suchfunktionen wird die Möglichkeit eröffnet, insgesamt nach Steuerberatern in einer Region zu suchen.

Die erweiterten Suchoptionen im amtlichen Steuerberaterverzeichnis werden rechtzeitig vor Abschaltung des Steuerberatersuchdienstes zur Verfügung stehen. Das amtliche Steuerberaterverzeichnis ist über die bekannte Internetseite aufrufbar.

 

Dringender Appell an die Bundesregierung – Unabhängigkeit der Steuerberatung schützen

Anlässlich des jüngst vorgelegten Referentenentwurfs zum Neunten Steuerberatungsänderungsgesetz (9. StBÄndG), beschlossen die Delegierten der 112. Bundeskammerversammlung am 23. September 2025 einstimmig die Resolution „Rechtsstaatliche Unabhängigkeit sichern – Umgehung des Fremdbesitzverbots beenden“.

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) fordert hierin die Bundesregierung auf, die Umgehung des Fremdbesitzverbots durch ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im 9. StBÄndG klar und rechtssicher auszuschließen Es gilt die Unabhängigkeit, den Mandantenschutz und die Funktionsfähigkeit der Steuerrechtspflege zu sichern.

BStBK-Präsident Hartmut Schwab appelliert an die Bundesregierung „Die unabhängige Steuerberatung darf nicht zum Spielball von Private Equity werden. Wir wollen keine Monopolbildung in der Steuerberatung. Das widerspricht den Grundfesten des Freien Berufs. Unser Berufsstand ist so vielfältig wie seine Mandanten und Mitarbeiter. So sind wir mit unseren über 100.000 Mitgliedern auch in ländlichen Regionen wichtige Arbeitgeber. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Umgehung des Fremdbesitzverbots eindeutig und rechtssicher auszuschließen.“

Der Wortlaut der Resolution der 112. Bundeskammerversammlung:
„An die Bundesregierung
Die Bundeskammerversammlung der BStBK fordert die Bundesregierung auf, im Neunten Steuerberatungsänderungsgesetz (9. StBÄndG) die Umgehung des Fremdbesitzverbots durch ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eindeutig und rechtssicher auszuschließen.
Steuerberaterinnen und Steuerberater sind Organ der Steuerrechtspflege, wie auch die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Organ der Rechtspflege sind. Der Berufsstand steht für Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Gewissenhaftigkeit. Er hat schon immer gezeigt, dass auf ihn auch in schweren Krisen (wie in der Corona-Pandemie) Verlass ist. Zudem ist er eine wichtige Stütze für den Mittelstand – das Rückgrat der deutschen Wirtschaft.
Doch all dies ist durch die Reform des Berufsrechts der Berufsausübungsgesellschaften im Jahr 2022 gefährdet. Denn weil in einigen Ländern Finanzinvestoren Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erwerben können, wollen sie auch über solche Strukturen mittelbar Einfluss auf deutsche steuerberatende Berufsausübungs- bzw. Steuerberatungsgesellschaften nehmen.
Das steht im Gegensatz zur berufsrechtlichen Grundentscheidung des Gesetzgebers aus dem Jahr 2022, das Fremdbesitzverbot zu erhalten, und birgt erhebliche Risiken für Unabhängigkeit, Verbraucher- und Mandantenschutz sowie die Funktionsfähigkeit der Steuerrechtspflege.
Berlin, 23. September 2025“

Unternehmensnachfolge

Im vergangenen Jahr hatten wir bereits über eine von der Offensive Mittelstand (OM) erarbeitete Umsetzungshilfe zur Unternehmensnachfolge informiert. Diese richtete sich an den Unternehmensinhaber, der sein Unternehmen in neue Hände übergeben will.

Nunmehr liegt eine neue Umsetzungshilfe vor, die den Prozess einer Unternehmensübergabe aus dem Blickwinkel des Übernehmers begleitet. Sie gibt Anregungen dazu, wie eine Übernahme vorbereitet werden kann und welche Aspekte dabei besonders zu beachten sind. Wie sollte die übernehmende Partei sich auf die Übernahme vorbereiten? Welche Qualifikationen sollte der Übernehmende mitbringen und welche Aufgaben sind zu stemmen? Wie läuft der Prozess erfolgreich ab? Diese und weitere Fragen sowie Anregungen sind in der neuen Umsetzungshilfe „Unternehmensüberahme“ zu finden.

Die Umsetzungshilfe eignet sich zur Weitergabe an Mandanten, die beabsichtigen, ein Unternehmen zu erwerben. Weitere Informationen und die Umsetzungshilfe zum Download sind zu finden unter Umsetzungshilfe_Unternehmensübernahme.

 

Informationen der KfW Bank

Eine aktuelle KfW-Info für Multiplikatoren finden Sie hier.

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