das Jahr neigt sich langsam dem Ende zu und mit dem Jahreswechsel kommen auch einige Neuerungen für den Berufsstand. Was sich für Sie besonders im Hinblick auf die Vollmachtsdatenbank ändert, erfahren Sie in diesem Newsletter. |
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| BRENNPUNKT.STEUERPRAXIS zu aktuellen Entwicklungen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen | |
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Am 04.12.2025 fand der diesjährige BRENNPUNKT.STEUERPRAXIS – die gemeinsame Veranstaltungsreihe des Finanzgerichts Münster, der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe, des Steuerberaterverbands Westfalen-Lippe e.V. und der Universität Münster – statt. Nach einer Begrüßung durch den Präsidenten des Finanzgerichts Münster, Herrn Christian Wolsztynski, stellte Frau Dr. Franziska von Freeden, Richterin am Bundesfinanzhof, in der Aula des Schlosses in Münster zwei aktuelle Entscheidungen des VIII. Senats des Bundesfinanzhofs vor. Hieran schloss sich eine lebhafte Podiumsdiskussion unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Marcel Krumm (Universität Münster) an, an der Frau Ira-Editha Körbis (Referatsleiterin bei der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen), Frau Dr. Christina Hildebrand (Rechtsanwältin und Steuerberaterin, Partnerin bei Flick Gocke Schaumburg) und Herr Dr. Sascha Bleschick (Vorsitzender Richter am Finanzgericht Münster) teilnahmen. Die aus den verschiedenen Bereichen der Steuerrechtspraxis und -wissenschaft stammenden Podiumsteilnehmer bewerteten die Entscheidungen durchaus kontrovers, wodurch die ca. 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen spannenden Einblick in die unterschiedlichen Sicht- und Arbeitsweisen erhielten. Zum Abschluss fasste Herr Volker Kaiser, Präsident der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe, die Ergebnisse kurz und treffend zusammen. Bei dem anschließenden Schlussempfang mit Imbiss bestand Gelegenheit zum weiteren Gedankenaustausch. | |
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| Gemeinsamer Schulterschluss für ein starkes Fremdbesitzverbot | |
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In einer von der Bundessteuerberaterkammer initiierten gemeinsamen Erklärung wenden sich wichtige Organisationen der Freien Berufe gegen die zunehmenden Aktivitäten finanzstarker, internationaler Finanzinvestoren. Sie fordern die Bundesregierung auf, das Fremdbesitzverbot spürbar zu stärken. Der gemeinsame Auftritt markiert einen besonderen Schulterschluss der berufsständischen Spitzenorganisationen.
Die Pressemitteilung finden Sie hier. | |
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| Die Vollmachtsdatenbank wird neu – moderner, schneller, komfortabler | |
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Die von der BStBK betriebene Vollmachtsdatenbank (VDB) erhält eine umfassende technische Modernisierung und eine vollständig neue Oberfläche.
Unser Ziel: Ihre täglichen Abläufe noch effizienter und sicherer zu machen – mit klarem Design, verbesserter Performance und hilfreichen Funktionen für die Praxis.
Das ist neu - Neue Oberfläche & Navigation: Schlankes Design, klare Strukturen und schnellere Wege zu den wichtigsten Funktionen.
- Bessere Performance: Spürbar schnellere Ladezeiten und stabilere Prozesse – auch bei hoher Auslastung.
- Komfortfunktionen: Optimierte Such- und Filtermöglichkeiten, verbesserte Übersicht über Vollmachten und Berechtigungen.
- Barrierearme Nutzung: Verbesserte Lesbarkeit und Bedienbarkeit.
Sicherheit & Verlässlichkeit
Datenschutz und Datensicherheit haben für uns höchste Priorität. Mit der Modernisierung stärken wir die technischen Schutzmechanismen und schaffen die Grundlage für zukünftige Weiterentwicklungen – damit die VDB auch langfristig ein verlässlicher Baustein Ihrer digitalen Kanzleiprozesse bleibt.
Moderate Preisanpassung je Vollmacht
Um den dauerhaft hohen Qualitäts-, Sicherheits- und Service-Standard der VDB zu sichern, passen wir die Preise maßvoll an. Seit dem Start der VDB im Jahr 2014 wurde die Vergütung unverändert gelassen. Die nun vorgesehene Anpassung reagiert auf die deutlich gestiegenen Anforderungen an Betrieb, Sicherheit und Weiterentwicklung – ohne den Grundsatz eines fairen und wirtschaftlichen Preismodells aufzugeben. - Die Preisanpassung erfolgt je Vollmacht und bleibt moderat.
- Transparenz ist uns wichtig: Die neuen Konditionen haben wir rechtzeitig vor dem Wirksamwerden an alle VDB-Nutzer übersandt
Was bleibt - Bewährte Funktionen und hohe Servicequalität bleiben erhalten.
- Bestehende Vollmachten und Einstellungen werden selbstverständlich übernommen.
Unterstützung & Kontakt
Bei Fragen zur neuen Oberfläche oder zur Preisanpassung unterstützt Sie das Support-Team gerne.
Kontakt: service(at)bstbk-vollmachtsdatenbank.de | |
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| Geplante Umsetzung des § 122a AO nF in der Vollmachtsdatenbank – Elektronische Bescheidbekanntgabe als grundsätzlicher Bekanntgabeweg ab 2026 | |
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Ab 1. Januar 2026 gilt der § 122a AO, welcher die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden regelt, in einer neuen Fassung.
Während bisher Steuerbescheide nur mit Einwilligung des Beteiligten bzw. des Steuerberaters elektronisch bekanntgegeben wurden, sollen künftig Steuerbescheide grundsätzlich elektronisch mittels Bereitstellung zum Datenabruf bekannt gegeben werden. Voraussetzung für die elektronische Bescheidbekanntgabe an den Steuerberater ist nach wie vor, dass diesem eine Bekanntgabevollmacht erteilt und diese in der VDB hinterlegt wurde.
Die abrufberechtigte Person ist am Tag der Bereitstellung per E-Mail über die Abrufmöglichkeit zu benachrichtigen. Ein zum Abruf bereitgestellter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung zum Abruf als bekannt gegeben.
Ist hingegen weiterhin eine postalische Bekanntgabe gewünscht, so muss diese gesondert beantragt werden. So wie bisher die Einwilligung in die elektronische Bescheidbekanntgabe in der VDB erfolgte, soll zukünftig der Antrag auf postalische Bescheidbekanntgabe auch elektronisch möglich sein.
Sind Sie derzeit nicht zur Bescheidbekanntgabe bevollmächtigt, so werden Bescheide auch nach dem 1. Januar 2026 dem Mandanten zugestellt.
Nutzen Sie derzeit bereits die elektronische Bescheidbekanntgabe an Ihre Kanzlei, so ändert sich für Sie nichts. Bitte prüfen Sie trotzdem, ob sämtliche Bekanntgabeadressen aktuell sind.
Sind Sie derzeit bevollmächtigt, Bescheide für Ihre Mandanten zu empfangen, aber erhalten diese postalisch, so sind Sie von der Änderung betroffen. Leider ist derzeit noch nicht abschließend geklärt, wie der Antrag auf postalische Bescheidbekanntgabe technisch umgesetzt werden kann. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall über die elektronische Bekanntgabe und verfolgen Sie aufmerksam die weitere Umsetzung. Die BStBK wird aktuelle Informationen dazu auch auf der VDB-Themenseite veröffentlichen.
Derzeit wird in der VDB eine entsprechende Mitteilung geschaltet. In dieser werden die Nutzer auf die Änderung hingewiesen und darüber informiert, wie eine aktuelle E-Mail-Adresse als elektronische Bekanntgabeadresse hinterlegt werden kann: (vgl. hierzu oibges Bild)
Die BStBK setzt sich gegenüber der Finanzverwaltung für eine Lösung im Sinne des Berufsstandes ein. Über die weitere Entwicklung halten wir Sie informiert. | |
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| Neue Ausbildungsplatzbörse für den Beruf „Steuerfachangestellte“ | |
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Am 18.11.2025 ist die neue Ausbildungsplatz- und Praktikumsbörse der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) an den Start gegangen. Wie viele andere Branchen steht auch der steuerberatende Beruf vor großen Herausforderungen bei der Nachwuchsgewinnung. Immer mehr Kanzleien suchen nicht nur nach qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sondern auch nach motivierten Auszubildenden. Um dem entgegenzuwirken, stellt die BStBK dem Berufsstand mit der neu gestalteten Ausbildungsplatzbörse für den Beruf „Steuerfachangestellte“ ein wirkungsvolles Werkzeug zur Verfügung, um u. a. offene Ausbildungsplätze gezielt zu besetzen und junge Talente für den vielseitigen und zukunftssicheren Beruf zu gewinnen.
Steuerberaterinnen und Steuerberater können ab sofort Ausbildungsplätze für den Beruf „Steuerfachangestellte“ – auch im Rahmen eines Studiums oder einer betrieblichen Umschulung –, Werkstudentenstellen und verschiedene Praktika inserieren. Die Börse ist kostenfrei und bildet das gesamte Bundesgebiet ab. Das Stellenformular, über das Steuerberaterkanz-leien freie Ausbildungsplätze etc. aufgeben können, ist über die Kampagnenseite „GEMEINSAM handeln!“ zu erreichen:Stellenbörse | GEMEINSAM handeln! und zusätzlich auch über das Antragsportal der Steuerberaterkammern https://stbk-antragsportal.de/ausbildungsplatzboerse.
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Westfälisch-Lippischer Kammertag der Steuerberater am 17. Juni 2026 in Coesfeld
Deutscher Steuerberaterkongress 2026 am 4. Und 5. Mai 2026 in Berlin, Estrel Congress Center Berlin
Weitere Informationen folgen zu gegebener Zeit. | |
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| DWS-Medien: 4. Werbewelle 2025 | |
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Aktuelle Informationen zu den DWS-Angeboten finden Sie hier: Werbewelle_2025 | |
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| Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Erphostraße 43
48145 Münster
Tel: 0251/41764-0
Fax: 0251/41764-27 | | |
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