Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Nr. 243 | 22.01.2026
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Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe

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heute stellen wir Ihnen eine Aktion vor, mit der wir die Chance nutzen wollen, neue Fachkräfte für den Berufsstand zu gewinnen. Mit der Kampagne „Dein Queraufstieg“ zeigen wir, dass man auch an ungewöhnlichen Orten fündig wird. Informationen dazu bekommen Sie in unserem Newsletter.

Für weiterführende Links müssen Sie sich möglicherweise unter "LOGIN" im Mitgliederbereich der StBK Westfalen-Lippe einloggen.

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Start der Bereitstellung korrigierter E-Bilanzen zum Datenabruf ab Dezember 2025

Die OFD NRW informiert wie folgt:

E-Bilanzen konnten bisher an die Finanzverwaltung übermittelt werden, eine Rückübermittlung korrigierter E-Bilanzen durch die Finanzverwaltung war hingegen nicht möglich. Ab Dezember 2025 tritt eine wichtige Neuerung ein:

Die Finanzämter in NRW sind ab Dezember 2025 in der Lage, korrigierte E-Bilanzen zum Datenabruf bereitzustellen. Zusammen mit NRW starten auch die Finanzämter in Bayern, die anderen Ländern folgen sukzessive.

Für die Bereitstellung zum Datenabruf kommt das gleiche Verfahren wie für die Bekanntgabe elektronischer Bescheide zum Einsatz (DIVA Stufe 2). Liegt dem Finanzamt eine Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe vor, gilt diese grundsätzlich auch für die Bereitstellung korrigierter E-Bilanzen. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht erforderlich. Liegt keine Einwilligung vor, erfolgt weder eine Bereitstellung zum Datenabruf noch eine schriftliche Übersendung der Bilanz. WEITERLESEN

Neue Aktion: „Dein Queraufstieg“

Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe

Es gibt viele Strategien, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Dazu gehört es auch, das unerschlossene Potenzial sogenannter Quereinsteiger auszuschöpfen. In Zusammenarbeit mit der DATEV eG ist die Idee entstanden, eine Aktion zu schaffen, um einerseits mögliche Quereinsteiger anzusprechen und für eine Tätigkeit im Steuerwesen zu begeistern – und andererseits Steuerberater und Kanzleiinhaber selbst davon zu überzeugen, dass ein Lebenslauf nicht geradlinig sein muss, um wichtige Mitarbeit zu leisten und sich gut in einem Team einfinden zu können.

Zum Anwerben der neuen Fachkräfte von morgen haben wir die Seite Dein Queraufstieg ins Leben gerufen. Dazu haben wir erneut mit unserem bewährten Partner, der Agentur cre8ors, zusammengearbeitet, die bereits unsere Ausbildungskampagne #steuerbarezukunft entworfen hat.

Gleichzeitig wollen wir mit unserer Aktion auch mögliche neue Arbeitgeber ansprechen und haben zu diesem Zweck einen Praxisleitfaden für Kanzleien erstellt, der hier für Mitglieder zugänglich ist.

Aktualisierung Praktikanten-Paket

Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe

Das aktualisierte Praktikanten-Paket finden Sie nach Ihrem erfolgreichen Login auf unserer Website unter dem Menüpunkt Ausbildung&Berufsweg/Steuerfachangestellter/Praktikantenpaket.

„Job-Futuromat“ bestätigt: Die Ausbildung der Steuerfachangestellten bleibt zukunftssicher

Auf Initiative der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung die Angaben zur Ausbildung der Steuerfachangestellten im „Job-Futuromat“ aktualisiert. Das Tool zeigt nun zutreffend, dass der Beruf trotz zunehmender Digitalisierung und dem Einsatz künstlicher Intelligenz zukunftssicher bleibt.

BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab erklärt: „Wir freuen uns, dass der „Job-Futuromat“ die Ausbildung endlich realistisch abbildet. KI und Digitalisierung ersetzen Menschen nicht, sondern verändern ihre Tätigkeitsfelder. Darauf bereiten wir unsere Auszubildenden vor. Daher stehen seit der Neuordnung unserer Ausbildung u. a. kommunikative Fähigkeiten und digitale Verfahrensabläufe noch stärker im Mittelpunkt.“

Die Digitalisierung führt in der Steuerberatung zu neuen Aufgabenprofilen, die steuerliches Fachwissen, rechtliche Einordnung, technologische Kompetenz und analytische Denkweise gleichermaßen verlangen. „In Zukunft gilt es in Steuerberaterkanzleien, Prozesse und Schnittstellen verstärkt zu optimieren und neu zu denken. Gut aufgestellt sind alle Steuerberaterinnen und Steuerberater mit qualifizierten Mitarbeitern, die digitale Prozesse schnell verstehen“, so Schwab.

Der „Job-Futuromat“ richtet sich insbesondere an Eltern, Lehrer sowie Schüler und zeigt, wie stark einzelne Berufe zukünftig automatisierbar sind. Damit bietet das Tool eine wichtige Orientierung bei der Berufswahl und ist unter www.job-futuromat.iab.de verfügbar.

Verengung des Anwendungsbereichs der Ehrenamtspauschale durch das Steueränderungsgesetz 2025

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz enthält auch eine Verengung des Anwendungsbereichs der Ehrenamtspauschale, auf die wir explizit hinweisen möchten.

§ 3 Nr. 26a Satz 1 EStG wird dahingehend geändert, dass die Voraussetzung der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 AO) auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten soll. Hierbei handelt es sich – anders als in der Gesetzesbegründung ausgeführt – nicht um eine Klarstellung, sondern um eine gesetzliche Normierung der nicht mit dem derzeitigen Gesetzeswortlaut in Einklang stehenden Verwaltungsauffassung in R 3.26a Abs. 1 EStR, wie auch der BFH im Urteil vom 8. Mai 2024 (Az. VIII R 9/21) völlig zutreffend festgestellt hat.

Trotz der im Gesetzgebungsverfahren geäußerten Kritik an der Änderung sind demnach Tätigkeiten, die nicht die strenge Voraussetzung der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke erfüllen, ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr als förderungs- und damit steuerlich begünstigungswürdig anzusehen.

Schmalenbach-Tagung 2026 am 26. März 2026 in Köln

Die Bundessteuerberaterkammer weist auf die diesjährige Schmalenbach-Tagung am 26. März 2026 in Köln hin. Unter der Überschrift „Steuern, Standort, Strategie: Neue Impulse für Unternehmen“ befasst sich die Tagung mit Perspektiven und Herausforderungen der Steuer-, Zoll- und Investitionspolitik und den Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit und Planungssicherheit.

Für Unternehmen folgen aus den neuen geopolitischen Entwicklungen u. a. spürbare Liquiditäts- und Risikoauswirkungen, verschärfte Anforderungen an Planung und Dokumentation sowie Investitionen in Systeme, Datenqualität und Compliance. Zudem treibt die zunehmende regulatorische Dichte in Steuer- und Rechtsfragen die Komplexität. Unternehmen müssen mit unklaren Rechtsbegriffen und rasanten Anpassungen umgehen. Die Schmalenbach-Tagung 2026 ordnet diese Entwicklungen wissenschaftlich fundiert, bewertet ihre Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis und Wettbewerbsfähigkeit, zeigt best practices auf und übersetzt die Ergebnisse in konkrete Handlungsoptionen für Entscheidungsträger in Unternehmen und Finanzverwaltung.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter schmalenbach-tagung.de. Allen Anmeldungen mit dem Stichwort „Kammer“ im Feld „weitere Bestellangaben“ werden die Sonderkonditionen für Mitglieder der Schmalenbach-Gesellschaft eingeräumt.

 

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