weil technologische Entwicklungen auch vor dem Berufsstand nicht Halt machen, ist es wichtig, dass wir uns auch weiterentwickeln. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist die elektronische Steuerberaterprüfung, die ab diesem Jahr auch für Prüflinge in unserem Kammergebiet möglich wird. |
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| Angabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) im Impressum | |
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Um wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig zu identifizieren, hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) seit Ende des Jahres 2024 schrittweise mit der Vergabe der W-IdNr. begonnen. Dabei ist zu beachten:
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG besteht die Pflicht, im Impressum einer geschäftsmäßigen Webseite oder eines anderen digitalen Dienstes die Umsatzsteueridentifikationsnummer oder die W-IdNr. anzugeben. Besitzt ein wirtschaftlich Tätiger keine UStIdNr., betreibt aber eine geschäftsmäßige Webseite oder einen anderen digitalen Dienst, so muss er stattdessen seine W-IdNr. im Impressum bereithalten. | |
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| Elektronische Steuerberaterprüfung: mehr Länder, mehr Möglichkeiten | |
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Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und die regionalen Steuerberaterkammern bauen die elektronische Steuerberaterprüfung aus: Ab dem Prüfungstermin 2026 bieten die Steuerberaterkammern Hamburg, Hessen, München, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Nürnberg dieses Prüfungsformat optional an. Bereits seit 2023 können Prüflinge ihre Klausuren in Schleswig-Holstein und seit 2024 in Baden-Württemberg elektronisch schreiben.
BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab betont: „Die elektronische Steuerberaterprüfung ist ein zentraler Schritt hin zu einer zeitgemäßen Prüfung. Ziel ist es, das Schreiben am Laptop perspektivisch allen Prüflingen zu ermöglichen. Damit schaffen wir einen attraktiveren Berufszugang. Denn die bisherige Prüfungsform ist veraltet und entspricht nicht mehr den heutigen Bildungs- und Arbeitsrealitäten.“
Weitere Ausbauschritte sind bereits geplant: Ab 2027 sollen Prüflinge auch in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Thüringen die Klausuren der Steuerberaterprüfung elektronisch ablegen können. Über alle Neuerungen informierte die BStBK bereits die Anbieter der Vorbereitungskurse, um diese frühzeitig in den Prozess einzubinden. | |
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Ab sofort nehmen wir an der Webinar-Reihe „KI-Forum“ in Zusammenarbeit mit der Steuerberaterkammer Niedersachsen teil. Dieses monatliche Format bietet Ihnen eine regelmäßige Plattform, um sich über die neuesten Entwicklungen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) und Automatisierung zu informieren. Mehr Informationen zu den Terminen, der Registrierung und der Teilnahme, sowie ein Link zu den bereits erstellten Aufzeichnungen finden Sie auf unserer Homepage im internen Bereich direkt nach Ihrem erfolgreichen Login. | |
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| BStBK veröffentlicht neuen FAQ-Katalog „KI in der Steuerberatung“ – Orientierung für Kanzleipraxis und Rechtssicherheit | |
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Die BStBK veröffentlicht einen umfassenden FAQ-Katalog zum Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in Steuerberatungskanzleien. Ziel ist es, den Berufsstand bei der praxisnahen, verantwortungsvollen und rechtssicheren Nutzung von KI-Anwendungen zu unterstützen – insbesondere im Spannungsfeld zwischen Innovation, Mandatsinteresse und berufsrechtlichen Anforderungen.
KI-Tools können Arbeitsabläufe spürbar entlasten – etwa bei der Texterstellung, Recherche, Auf-bereitung von Informationen oder der Standardisierung interner Prozesse. Gleichzeitig stellen sich zentrale Fragen: Welche Kompetenzen braucht das Team? Wie lassen sich Nutzen und Kosten realistisch bewerten? Welche technischen und organisatorischen Leitplanken sind erforderlich? Und wie wird die Einhaltung von Berufsrecht, Verschwiegenheit und Datenschutz praktisch abgesichert? Weiterlesen
Laden Sie hier den FAQ „KI in der Steuerberatung“ als PDF herunter: FAQ-Katalog | |
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| BStBK veröffentlicht FAQ „Allgemeine digitale Aufbewahrung“ | |
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Die BStBK stellt einen neuen FAQ-Katalog zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung bereit. Ziel ist es, den Berufsstand bei der rechtssicheren und praktikablen Umsetzung von Aufbewahrungspflichten in digitalen Prozessen zu unterstützen – insbesondere im Schnittfeld von Handelsrecht, Steuerrecht (GoBD) und ausgewählten Datenschutzfragen. WEITERLESEN Laden Sie hier den FAQ als PDF herunter: FAQ-Katalog | |
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- aktuelle Änderungen des Geldwäschegesetzes finden Sie hier.
- die neue GwG-Meldeverordnung, welche zum 01. März 2026 in Kraft tritt, finden Sie hier.
- die aktualisierte EU-Länderliste der Hochrisikostaaten mit Wirkung vom 29.01.2026 finden Sie hier.
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| Deutscher Steuerberaterkongress am 4./5. Mai 2026 in Berlin | |
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Das Jahrestreffen im ESTREL Congress Center Berlin bietet wieder exzellente Fortbildungsmöglichkeiten und ist die Gelegenheit für den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen ebenso wie mit Politikern und Wirtschaftsvertretern. Informationen und den Ablaufplan finden Sie hier. Weiteres unter Deutscher Steuerberaterkongress 2026 / DStBK26 | |
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Einen Flyer mit Informationen rund um den Gutachterdienst des DWS-Instituts finden Sie hier. | |
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| Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Erphostraße 43
48145 Münster
Tel: 0251/41764-0
Fax: 0251/41764-27 | | |
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