Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Nr. 245 | 05.03.2026
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auch, wenn Online-Seminare die Möglichkeit bieten, schnell und unkompliziert an Events teilzunehmen, gehören die Präsenz-Veranstaltungen weiterhin zu den Highlights des Jahreskalenders. Dazu gehört auch die gemeinsame Jahresveranstaltung, die auch 2026 wieder in Dortmund stattfinden wird.

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Gemeinsame Jahresveranstaltung in Dortmund: "Insolvenz der Mandantschaft"

Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe

Bei der diesjährigen gemeinsamen Jahresveranstaltung mit dem Steuerberaterverband Westfalen-Lippe am 16. April 2026 im Silbersaal des Kongresszentrums Dortmund richten wir den Blick auf ein aktuelles Thema, das viele Steuerberater beschäftigt: Die Insolvenz der Mandantschaft.

Wir freuen uns, mit Prof. Dr. Jens Schmittmann und Prof. Dr. Christoph Uhländer zwei Experten begrüßen zu dürfen, die in ihren Vorträgen einen praxisnahen Einblick in die Thematik geben und sich mit wichtigen Bereichen wie den Haftungsgefahren für den Berater, praktischen Fragen rund um den Umgang mit der (drohenden) Insolvenz oder die eigene Honorarsicherung beschäftigen werden. Im Anschluss an die Vorträge laden wir alle Teilnehmenden herzlich ein, sich in einer offenen Diskussionsrunde mit den Referenten auszutauschen und eigene Fragen zu stellen.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Sie melden sich über die Homepage des Verbands für die Veranstaltung an:  Gemeinsame Veranstaltung StBV / StBK | Default

Gemeinsame Positionierung für die Unabhängigkeit der Freien Berufe – BStBK fordert Stärkung des Fremdbesitzverbotes in der Steuerberatung

In einer von der Bundessteuerberaterkammer initiierten gemeinsamen Erklärung wenden sich wichtige Organisationen der Freien Berufe gegen die zunehmenden Aktivitäten finanzstarker, internationaler Finanzinvestoren in Deutschland. Anlässlich der anstehenden Beratungen im Finanzausschuss des Bundesrates am 19. Februar 2026 zum Neunten Steuerberatungsänderungsgesetz (StBÄndG) wenden sich die Unterzeichner an den Gesetzgeber und fordern, das Fremdbesitzverbot der Freien Berufe spürbar zu stärken.

Im Fokus der Kritik stehen Umgehungskonstruktionen, bei denen berufsfremde Investoren über Beteiligungs-, Ketten- oder Holdingmodelle faktisch Einfluss auf die Berufsausübung gewinnen. Die Unterzeichner sehen darin eine ernsthafte Gefahr für die Unabhängigkeit der Freien Berufe – und damit für den Verbraucherschutz in sensiblen Bereichen wie Steuerberatung, Recht, Gesundheit und anderen Freien Berufen.

„Wer einen Steuerberater, eine Ärztin, einen Rechtsanwalt, eine Ingenieurin oder andere Freie Berufe aufsucht, erwartet unabhängigen Rat – und keine Renditeziele im Hintergrund. Dieses Vertrauen ist ein hohes Gut und darf nicht zur Handelsware auf internationalen Finanzmärkten werden“, betont Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer.

Der Regierungsentwurf des 9. StBÄndG verzichtet aber auf die Absicherung des Fremdbesitzverbotes. Daher ist nun der Bundesrat gefordert, die Grundprinzipien der Unabhängigkeit und Eigenverantwortung von Steuerberaterinnen und Steuerberatern zu stärken. Es geht um die Sicherung regionaler Strukturen und die Zukunft eines Berufsstands, der für die Länder eine zentrale Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Steuerverwaltung darstellt.

„Die Freien Berufe tragen Verantwortung für Menschen – nicht für Fondsrenditen. Wer ihre Unabhängigkeit relativiert, riskiert langfristig den hohen Vertrauensgrad, der unsere Arbeit auszeichnet. Gerade in Zeiten wie diesen, gilt es die tragende Säule des Rechtsstaats, der Wirtschaft und des Gemeinwohls zu schützen“, so Schwab weiter.

Mit Nachdruck appellieren die Unterzeichner an den Gesetzgeber aktuelle Gesetzgebungsverfahren zur Absicherung des Fremdbesitzverbotes zu nutzen. Konkret an die Landesregierungen, über ihr Votum zum 9. StBÄndG am 6. März 2026 im Bundesrat, das Fremdbesitzverbot konsequent zu stärken und Umgehungskonstruktionen effektiv zu unterbinden. Hier geht es zum Statement „Fremdbesitz stärken – Umgehungen verhindern“.

Kammerbeitrag 2026

Die öffentliche Zahlungsaufforderung für den Kammerbeitrag 2026 finden Sie hier.

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