Ehrenurkunde für langjährige MitarbeiterInnen

Der Umsatz stimmt, die Mandanten sind treu und das Klima in der Kanzlei ist bestens. Wie das geht? - Arbeitswissenschaftler vergleichen Unternehmen oft mit einem Segelboot: die Aufgaben sind verschieden kompliziert, der Steuermann gibt zwar die Richtung vor, aber ohne die Matrosen nimmt das Schiff keine Fahrt auf. Chefs kümmern sich daher heute verstärkt um ihre wichtigste Ressource: die erfahrenen Mitarbeiter. Möchten Sie als Dankeschön für langjährige Mitarbeit im steuerberatenden Beruf innerhalb ihrer Kanzlei eine/n Mitarbeiter/in auch "offiziell" auszeichnen? Dann nutzen Sie unseren Service und beantragen Sie eine Ehrenurkunde. Die Ausstellung ist ab einem Tätigkeitszeitraum von 20 Jahren für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im steuerberatenden Beruf möglich. Für die Anfertigung durch die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe entstehen Ihnen keine Kosten. Einen Vordruck für die Beantragung einer Ehrenurkunde finden Sie im mitgliedergeschützten Bereich unter "Steuerberaterkammer/Downloads".