Für Mitarbeiter in den Steuerberaterpraxen mit anderer beruflicher Vorbildung bestehen nach § 9 Abs. 2 und 3 der Prüfungsordnung gesonderte Zulassungsvoraussetzungen.
Der Zugang zur Prüfung steht vielen offen. Für die anspruchsvolle Prüfung ist eine intensive Vorbereitung in Theorie und Praxis unerlässlich.
Prüfungsgebiete
Die Fortbildungsprüfung erstreckt sich nach der Prüfungsordnung auf folgende Gebiete:
- Allgemeines Steuerrecht (Abgabenordnung, Bewertungsgesetz)
- Besonderes Steuerrecht (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer)
- Rechnungswesen (Buchführung und Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht, Grundzüge der Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung und Finanzierung),
- Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Sozialversicherungsrechts sowie des Steuerberatungsrechts.
Die Prüfung besteht aus vier Prüfungsfächern, und zwar aus einem schriftlichen Teil mit drei Klausuren und einer mündlichen Prüfung einschließlich eines kurzen Fachvortrags. Die schriftliche Prüfung findet in der Regel Anfang Dezember, die mündliche im Zeitraum von Ende Februar bis Anfang April des darauf folgenden Jahres statt.
Im schriftlichen Teil der Prüfung sind vier- bzw. fünfstündige Klausuren mit praxistypischen und fächerübergreifenden Aufgabenstellung aus folgenden Gebieten zu fertigen:
- Steuerrecht I (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
- Steuerrecht II (Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abgabenordnung, Bewertungsgesetz)
- Rechnungswesen (Buchführung und Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht, Grundzüge der Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung und Finanzierung, Gesellschaftsrecht)
Der Prüfung liegt ein einheitlicher Anforderungskatalog zugrunde.