Berufsbild

Anforderungen und Aufgaben

Kein anderes Rechtsgebiet ändert sich so häufig wie das Steuerrecht, deshalb ist die berufliche Fortbildung für Steuerfachangestellte – analog dem Konzept des lebenslangen Lernens – unerlässlich. Denn beruflichen Erfolg in den steuerberatenden Berufen hat auf Dauer daher nur, wer sein Wissen über die Gesetzgebung, die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis regelmäßig weiterentwickelt. Hierzu bieten die Berufsorganisationen und sonstigen Bildungsträger ein breites Spektrum an Fortbildungsmöglichkeiten in Form von Lehrgängen, Seminaren und E-Learning an. 

Nach § 53 Abs. 1 BBiG führen die Steuerberaterkammern als zuständige Stellen Fortbildungsprüfungen zum/zur Steuerfachwirt/in durch. Mit Ablegung der Fortbildungsprüfung können Steuerfachangestellte den Nachweis führen, dass sie zusätzliche berufsbezogene Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben. Das Anforderungsniveau der Fortbildungsprüfung liegt deutlich über dem der Steuerfachangestellten. Mit dieser Qualifizierung eröffnet die erfolgreich absolvierte Fortbildungsprüfung den Teilnehmerinnen und Teilnehmern insbesondere die Möglichkeit, Aufgaben mit größerer Verantwortung zu übernehmen und den Praxisinhaber zu entlasten. In größeren Praxen können sie z.B. zum/zur Abteilungsleiter/in aufsteigen. Zudem ist die Steuerfachwirtprüfung der zweite Schritt zur Steuerberaterprüfung.