Begabtenförderung berufliche Bildung - Finanzielle Unterstützung für die "Karriere mit Lehre"

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung: Durchstarten für Berufseinsteiger – Studieren mit Berufserfahrung

Im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bietet die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gemeinnützige Gesellschaft mbH (sbb) für Berufseinsteiger und Berufserfahrene zwei Stipendienprogramme an:

  • das Weiterbildungsstipendium und
  • das Aufstiegsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium, das Programm für Berufseinsteiger, unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Weiterbildungen, zum Beispiel zur Technikerin, zum Handwerksmeister oder zur Fachwirtin, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden. Durchgeführt wird das Programm von den Kammern und zuständigen Stellen für die Berufsbildung.

In diesem Filmbeitrag berichtet eine Stipendiatin der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe über ihren Werdegang vom erfolgreichen Abschluss als Steuerfachangestellte über die Fortbildung zur Steuerfachwirtin bis hin zur Steuerberaterin mit Unterstützung des Weiterbildungsstipendiums.

In dem weiteren Film berichten ebenfalls Stipendiatinnen und Stipendiaten aus verschiedenen anderen Berufen über ihre Ausbildung und ihre weitere Qualifizierung mit Hilfe des Weiterbildungsstipendiums.

 

Verbindliche Grundlage der Förderung sind die auf unserer Homepage eingestellten Richtlinien und besonderen Nebenbestimmungen (RL) des Bundesministerums für Bildung und Forschung (BMBF).

Mit Neufassung ab dem 01. Januar 2023 haben sich die Förderbedingungen durch die Erhöhung des Förderhöchstbetrages von 8.100,00 € auf 8.700,00 € weiterhin verbessert.
 

Wer kann gefördert werden?

Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung kann sich, wer:

  • eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat,  
  • die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der  Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat oder
  • bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist oder
  • ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
  • zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist. Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn Anrechnungszeiten wie z.B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechnungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel - berufsbegleitende Maßnahmen:

  • der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikation,
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau),
  • der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z.B. Fremdsprachen, EDV, Kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement)
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich/ inhaltlich aufbauen.

Bereits begonnene Weiterbildungen können nur unter der Ausnahme der Nr. 3.1.2. der Richtlinien gefördert werden.

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.700,00 € für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen, wobei der Förderbetrag innerhalb eines Kalenderjahres 2.900,00 € nicht übersteigen sollte. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

Wo kann man sich bewerben?

Ansprechpartnerin für das Weiterbildungsstipendium ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s Bewerberin/s eingetragen war. Die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe ist eine dieser Stellen. Sie führt das Weiterbildungsstipendium im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt Fördermittel aus.

Jeweils zum Anfang eines Jahres nehmen wir aus den erfolgreichen Absolventen der Abschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellten des Vorjahres neue Stipendiatinnen und Stipendiaten auf. 

In der Vergangenheit hatten wir regelmäßig mehr Bewerbungen als Stipendienplätze, so dass nach einem entsprechenden Aufnahmeverfahren nur Bewerber/innen mit den höchsten Punktzahlen aufgenommen werden konnten. Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.

Die nachstehende Tabelle zeigt die zahlenmäßige Entwicklung des von der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe durchgeführten Weiterbildungsstipendiums in den letzten 5 Jahren:

 

 Jahr

Anzahl aufgenommener Stipendiaten

Anzahl der neu bewilligten Maßnahmen

Gesamtaus-gaben

2023

2022

2021

2020

2019

10

10

10

11

9

18

21

34

26

19

73.217,79 €

50.000,00 €

54.064,13 €

57.142,20 €

38.373,54 €

 

Das Aufstiegsstipendium, die Studienförderung für Berufserfahrene, hat die sbb seit dem Start im Sommer 2008 zügig auf- und ausgebaut. Das Programm, welches  nicht von den Kammern, sondern direkt von der sbb durchgeführt wird, unterstützt Berufserfahrene, die in Ausbildung und Beruf besonderes Talent und Engagement bewiesen haben, bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums.

Wer informiert?

Ansprechpartner/in: Karin Weber, Tel.: 0251/41764-117

Mehr zum Thema: www.sbb-stipendien.de