Wege zum Steuerberater

Zahlreiche junge Leute suchen ihre Zukunft in diesem attraktiven Beruf. Und das zu Recht. Jeder, der geeignet und zugleich Willens ist, den durchaus beschwerlichen Weg über praktische Tätigkeit, Studium, Zulassungs- und Prüfungsverfahren bis hin zu Bestellung und Niederlassung auf sich zu nehmen, hat gute Chancen, als freiberuflicher Berater oder auch in einer der großen Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Karriere zu machen.

 

Zwei Wege führen gem. § 36 StBerG zum/zur Steuerberater/in:

ein Hochschulstudium oder eine kaufmännische  Ausbildung.


Neben der einheitlichen Prüfung haben beide Wege gemeinsam, dass sie eine praktische Tätigkeit von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern voraussetzen. Die Dauer der praktischen Tätigkeit hängt für die Absolventen eines wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung davon ab, ob die Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs 4 Jahre oder weniger beträgt.

 

Verkürzung der berufspraktischen Vorbereitungszeit

Die Vorschläge der Bundessteuerberaterkammer zur Reform der Steuerberaterprüfung wurden im Bürokratie-Entlastungsgesetz (BEG III) dahingehend aufgegriffen, dass die praktische Tätigkeit für die Zulassung als Bewerber zur Steuerberaterprüfung für Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte und geprüfte Bilanzbuchhalter verkürzt wird. Steuerfachangestellte können nun bereits nach acht Jahren (zuvor zehn Jahre) als Bewerber zur Steuerberaterprüfung und Steuerfachwirte sowie geprüfte Bilanzbuchhalter schon nach sechs Jahren (zuvor sieben Jahre) zur Steuerberaterprüfung nach § 36 Abs. 2 StBerG zugelassen werden.

Diese Neuregelungen werden nach § 157c StBerG erstmals auf Prüfungen angewendet, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen (also ab der Steuerberaterprüfung 2021).