Steuerberaterprüfung

Durch das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz sind die organisatorische Durchführung der Steuerberaterprüfung sowie das Zulassungsverfahren zur Prüfung - ab der Steuerberaterprüfung 2009 - vom Finanzministerium NRW auf die nordrhein-westfälischen Steuerberaterkammern übertragen worden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben haben die Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe zum 1. Oktober 2008 eine Gemeinsame Prüfungsstelle errichtet.

Die Adresse der Gemeinsamen Prüfungsstelle lautet:

Grafenberger Allee 100
40237 Düsseldorf

 
Weitere Informationen/Antragsformulare/Merkblätter erhalten Sie unter
www.steuerberaterpruefung-nrw.de

Schriftliche Prüfung:
Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen Teil aus drei Aufsichtsarbeiten und eine mündliche Prüfung. Prüfungsgebiete sind gem. § 37 Abs. 3 StBerG:

  • Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag,
  • Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,
  • Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts,
  • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, Gesellschaftsrechts, Insolvenzrechts und Rechts der Europäischen Gemeinschaft, Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
  • Volkswirtschaft,
  • Berufsrecht.

 

Mündliche Prüfung:

Die Prüfung besteht gem. § 26 Abs. 3 DVStB aus einem kurzen Vortrag des Bewerbers über einen Gegenstand der in § 37 Abs. 3 StBerG genannten Prüfungsgebieten und aus 6 Prüfungsabschnitten. In den Prüfungsabschnitten sind an den Bewerber Fragen aus den Prüfungsgebieten zu stellen.