Wichtige Informationen zum Bestellungs- verfahren/Wiederbestellungsverfahren

Zuständig für die Bestellung ist die Steuerberaterkammer, in deren Bereich der Bewerber beabsichtigt, seine berufliche Niederlassung oder regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen, § 40 Abs. 1 Satz 1.

Um eine zeitnahe Abwicklung des Bestellungsverfahrens im Anschluss an die erfolgreich abgelegte mündliche Prüfung zu gewährleisten, kann der Antrag auf Bestellung schon nach Bestehen der schriftlichen Prüfung bei der zuständigen Steuerberaterkammer gestellt werden.

Bei beabsichtigter beruflicher Niederlassung im Ausland ist für die Bestellung die Steuerberaterkammer zuständig, die den Bewerber von der Prüfung befreit hat oder die Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk der Bewerber geprüft worden ist, § 40 Abs. 1 Satz 3 StBerG.

Der Antrag auf Bestellung ist nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§ 34 Abs. 2 und 3 DVStB) zu stellen, der entweder bei der Geschäftsstelle angefordert oder über die Internet-Adresse der Kammer abgerufen werden kann (siehe Downloadmöglichkeit).

 

Dem Antrag sind beizufügen:

  • Bescheinigung (Original oder beglaubigte Ablichtung) der zuständigen Stelle über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder die Befreiung von dieser Prüfung (§ 34 Abs. 4 Nr. 1 DVStB). Hinweis: Die Bescheinigung kann nachgereicht werden, wenn der Antrag vor der mündlichen Prüfung gestellt wird (entbehrlich bei Wiederbestellung).
  • Passbild (§ 34 Abs. 4 Nr. 2 DVStB).
  • Vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder den Nachweis der Mitversicherung bei einem Arbeitgeber (§ 40 Abs. 3 Nr. 3 StBerG).

 

Zuzüglich für sog. "Syndikus-Steuerberater":

  • Kopie des Anstellungsvertrages undeine vom Arbeitgeber unterzeichnete Tätigkeitsbeschreibung
  • Arbeitgeberbescheinigung (s. Download)
    bitte beachten: Unterzeichnung der Arbeitgeberbescheinigung durch vertretungsberechtigte Personen, z. B. Geschäftsführer, Vorstand, Prokurist
  • Nachweis über den Abschluss einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung gem. § 67 StBerG bzw. eine Bestätigung über die Einbeziehung in die Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers bzw. Auftraggebers gem. § 58 StBerG, § 51 Nr. 2 + 3 DVStB ab Aufnahme der Tätigkeit

Zusätzlich muss der Bewerber ein aktuelles Führungszeugnis der Belegart OB vorlegen, das bei der Meldebehörde zu beantragen ist. Bewerber, die Rechtsanwalt, niedergelassener europäischer Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer sind, haben außerdem der Steuerberaterkammer eine Bescheinigung der für sie zuständigen Berufsorganisation oder sonst zuständigen Stelle beizufügen, dass keine Tatsachen bekannt sind, die die Rücknahme, den Widerruf der Zulassung bzw. Bestellung oder die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens rechtfertigen (§ 34 Abs. 4 Satz 2 DVStB).

Für die Bearbeitung des Antrags auf Bestellung hat der Bewerber bei Antragstellung an die zuständige Steuerberaterkammer eine Gebühr in Höhe von € 130,-- zu zahlen (§ 79 Abs. 2 StBerG i. V. m. § 2 Nr. 1a der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe). Wird der Antrag vor der Entscheidung zurückgenommen, wird die Gebühr zur Hälfte erstattet (§ 164 b Abs. 2 StBerG). Die Anberaumung eines Termins zur Bestellung ist nur dann möglich, wenn die für das Bestellungsverfahren geforderten Voraussetzungen gegeben sind und der Eingang der Gebühr verzeichnet werden konnte. Die Gebühr kann auf folgende Konten entrichtet werden:

Sparkasse Münsterland Ost
BIC WELADED1MST, IBAN DE83 4005 0150 0000 1752 99

Postbank Dortmund
BIC PBNKDEFF, IBAN DE07 4401 0046 0045 0364 67