Startschuss für die Steuerberaterplattform

Mit Jahresbeginn 2023 sollten Verwaltungsdienstleistungen flächen­deckend digitalisiert sein. So sieht es das „Gesetz zur Verbesserung des Online­zugangs zu Verwaltungs­leistungen“ (OZG) vor. Danach sollen Bund, Länder und Kommunen alle Verwaltungs­leistungen über Verwaltungs­portale auch digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen. Darüber hinaus muss eine IT-Infrastruktur entstehen, die Bürgern und Unternehmen einen einfachen Zugriff auf diese Leistungen ermöglicht.

Um die Interessen des Berufs­standes in dieser Welt der rasant voran­schreitenden technologischen Entwicklung vor dem Hintergrund der gesetzlichen Erfordernisse bestmöglich zu verfolgen, zudem die Selbst­verwaltung in einem digitalisierten Zeitalter nicht aus der Hand zu geben, wird den Steuer­beratern eine eigene digitale Infrastruktur zur Verfügung gestellt. 

Die Bundes­kammer­versammlung beschloss deshalb im September 2020 eine Steuer­berater­plattform einzurichten und – als ersten Anwendungsfall der Plattform – ein besonderes elektronisches Steuer­berater­postfach (beSt) zum 01.01.2023 zur Verfügung zu stellen. 

Im Laufe des Jahres 2022 werden die Pilotanwendungen gestartet, damit die Steuerberaterplattform und das beSt pünktlich an den Start gehen können. Die Nutzung des beSt ist nur über die Steuerberaterplattform möglich. Um diese Plattform nutzen zu können, genügt grundsätzlich eine einmalige Identifizierung und Authentifizierung. Diese erfolgt über den neuen Personalausweis (nPa) mit eID. Bitte prüfen Sie daher frühzeitig, ob Ihr neuer Personalausweis mit eID auch noch zum 1. Januar 2023 gültig und die eID-Funktion aktiviert ist.

Damit Sie auf die Steuerberaterplattform zugreifen können, benötigen Sie dann entweder eine Kanzleisoftware mit integrierter Schnittstelle oder einen Basis-Client. Ist dies der Fall und Sie verfügen zudem bereits über einen zertifizierten Kartenleser oder alternativ ein NFC-fähiges Smartphone oder Tablet? Sehr gut – dann müssen Sie aktuell lediglich auf den Zugang Ihres persönlichen Registrierungsbriefs für das beSt warten und danach direkt digital durchstarten.

Seit dem 01.01.2023 versendet die Bundessteuerberaterkammer verteilt über das erste Quartal Registrierungsbriefe an alle Berufsträger. Der Versand erfolgt in alphabetischer Reihenfolge, daher kann es sein, dass Sie erst deutlich später als der Kollege oder die Kollegin im Büro nebenan Post erhalten.

Wichtig: Erst mit Erhalt dieses Registrierungs-Briefs können Sie sich für die Nutzung der Steuerberaterplattform final freischalten.

Angesichts der über 100.000 Berufsträger bundesweit ist der Versand dieser Registrierungsbriefe nur nach und nach darstellbar, daher bitten wir bereits an dieser Stelle um Ihr Verständnis für dieses Vorgehen. Nachteile entstehen Ihnen bei einer damit verbundenen evtl. späteren Aktivierung zum Ende des ersten Quartals 2023 natürlich nicht. Sie finden rechts stehend dazu eine Übersichtsliste, der Sie entnehmen können, für welches Versanddatum für Ihren Namen vorgesehen ist.

Weitere Informationen finden Sie hier.