Die Bewerber für die Sitze in der Vertreterversammlung stehen jetzt fest. Im Oktober 2023 können alle stimmberechtigten Mitglieder der Kammerbezirke Düsseldorf, Köln, Westfalen-Lippe und Thüringen wählen und so über die Zusammensetzung der nächsten Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (StBV NRW) entscheiden. Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr! Die Stimmabgabe funktioniert ganz einfach online. Wie schon 2018 findet die Wahl wieder via Mitgliederportal statt.
Das ist neu
Portalpasswort gerade nicht zur Hand? Sie können trotzdem abstimmen!
1. Auf www.stbv-nrw.de auf die Kachel Wahl der Sechsten
Vertreterversammlung klicken
2. Dort die Zugangsdaten eingeben, die Sie mit dem Wahlanschreiben im
September bekommen.
3. Abstimmen
Alternativ können Sie auch den QR-Code aus dem Wahlanschreiben einscannen. Dann gelangen Sie direkt zum Wahlbereich und können abstimmen.
Jedes Votum zählt – für das Ergebnis und für die Wahlbeteiligung!
Diese Frauen und Männer bewerben sich um Ihre Stimme
Mitte Juli hat der Wahlausschuss bekannt gegeben, welche Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stehen. Folgende Mitglieder aus dem Wahlbezirk Westfalen-Lippe bewerben sich um die Plätze in der Vertreterversammlung:
1. Friedrich Barner, Lübbecke
2. Ulrich J. Brumann, Münster
3. Philipp Hoff, Bochum
4. Volker Kaiser, Soest
5. Nicola Kendzia, Bochum
6. Michael Puke, Münster
7. Florian Säck, Detmold
8. Marc Sonntag, Bochum
9. Dr. Anne Stahl, Datteln
10. Bernhard Vielberg, Dülmen
11. Andreas Wegmann, Münster
Sie benötigen mehr Informationen zu den Kandidatinnen und Kandidaten, um sich eine Meinung zu bilden? In den Kurzporträts im Mitgliederportal finden Sie Einzelheiten über die Motivation und die Themen, welche die Steuerberaterinnen und -berater, die zur Wahl antreten, in der Vertreterversammlung künftig voranbringen wollen. Die Bewerber der anderen 3 Wahlbezirke können Sie bei Interesse den Wahlbekanntmachungen auf unserer Internetseite entnehmen.
Unterlagen da? – Dann wählen!
Ende September sind die Stimmunterlagen in der Post. Wählerinnen und Wähler können dann ihre Favoriten wählen. Ab dem 21. September ist die elektronische Wahlurne geöffnet. Im Einzelnen enthalten die Stimmunterlagen:
- Das Wahlschreiben mit Informationen zum Aufruf des Stimmzettels und zur Durchführung der Wahl
- Die Zugangsdaten zum Mitgliederportal, soweit ein Mitglied diesen Zugang noch nicht aktiviert hat
- Eine Anleitung zum Zurücksetzen des Passwortes (falls dies erforderlich ist)
- Für den direkten Zugang zum Wahlbereich (ohne Einwahl ins Mitgliederportal) QR-Code und Zugangsdaten
- Sicherheitstipps für den PC, über den gewählt wird
Mitglieder, die einen Antrag auf Briefwahl gestellt hatten, erhalten nicht die Informationen für die Online-Stimmabgabe, sondern spezielle Wahlunterlagen, die Stimmzettel und Wahlumschlag enthalten.
Die Wahl findet in den vier Wahlbezirken Düsseldorf, Köln, Westfalen-Lippe und Thüringen statt. Die Wahlbezirke entsprechen dabei den jeweiligen Kammerbezirken. Mitglieder aus den NRW-Wahlbezirken haben maximal 18 Stimmen, Mitglieder aus Thüringen – aufgrund der sehr viel geringeren Mitgliederzahl – 6 Stimmen. Insgesamt können bis zu 60 Personen gewählt werden, denn die Vertreterversammlung des StBV NRW besteht aus 30 ordentlichen Mitgliedern und bis zu 30 Ersatzmitgliedern. Davon stammen jeweils neun ordentliche Mitglieder und jeweils bis zu neun Ersatzmitglieder aus den Wahlbezirken Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe. Drei ordentliche Mitglieder und bis zu drei Ersatzmitglieder kommen aus dem Wahlbezirk Thüringen.
Das Wahlergebnis steht dann Mitte November fest und wird vom Wahlausschuss in der Dritten Wahlbekanntmachung mitgeteilt. Die Sitzvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Anzahl der für die Kandidaten abgegebenen Wahlstimmen. Im kommenden Jahr nimmt die neue Vertreterversammlung dann mit der konstituierenden Sitzung ihre Arbeit auf. Alle Details zur Wahl sind in der Wahlordnung nachzulesen, die unter https://www.stbv-nrw.de/rechtsgrundlagen/wahlordnung einsehbar ist.
Mit der Wahl Zeichen setzen
Mit Ihrer Stimme und den Voten aller aktiven Wählerinnen und Wähler hat die neue Vertreterversammlung – das höchste Organ des Versorgungswerks – das Mandat, für die kommenden fünf Jahre von 2024 bis 2029 die Altersvorsorge der Mitglieder zu gestalten. Zu dieser Aufgabe zählen unter anderem Entscheidungen über die Satzung ebenso wie über Beiträge, die Bemessung der Leistungen oder Personelles: Im zweiten Jahr der Wahlperiode steht für die Vertreterversammlung zudem die Wahl des neuen Vorstands an. Dieser Zeitversatz ist Absicht. Denn so haben neue Mitglieder der Vertreterversammlung Zeit, sich einzuarbeiten und auch alle ehrenamtlichen Akteure kennenzulernen. Das schafft dann eine gute Basis, um zu einer fundierten Entscheidung über die Zusammensetzung des Vorstands zu kommen.
Vertreterversammlung und Vorstand werden das Versorgungswerk weiter durch bewegte Zeiten führen müssen. Bestimmten in der Vergangenheit Themen wie Klimawende, Niedrigzinsphase und Pandemie die Agenda, stehen aktuell weiterhin das Klimathema sowie Ukraine-Krieg, der wachsende Antagonismus zwischen den USA und China sowie die Inflation im Vordergrund. Dazu kommt noch eine Herausforderung, die stetig dringender wird und bei der jedes Mitglied Zeichen setzen kann: Mit jedem Jahr gehen derzeit bis etwa 2030 immer mehr Babyboomer in Rente. Dies wird die Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung gravierend verschärfen und so Begehrlichkeiten auslösen – etwa nach einem einheitlichen Rentensystem. Mitglieder, die an der Wahl zur Vertreterversammlung teilnehmen, machen klar, dass sie sich zur berufsständischen Altersversorgung bekennen. Eine hohe Wahlbeteiligung ist ein starkes Argument, mit dem das Versorgungswerk und die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) auf politische Entscheider Einfluss nehmen können. Damit Steuerberaterinnen und -berater, die künftig in Rente gehen, ebenfalls ähnlich gute Leistungen bekommen wie derzeitige Generationen von Rentnerinnen und Rentnern. Ihre Stimme hat daher Gewicht für die Zukunft der Altersversorgung unseres Berufsstandes weit über die kommenden fünf Jahre hinaus.
Das höchste Organ des Versorgungswerks – die Vertreterversammlung
Die gewählten Mitglieder des Gremiums entscheiden über grundlegende Angelegenheiten des StBV NRW – weniger die tagesaktuellen Fragen. Die Aufgaben sind im Gesetz über die Versorgung der Steuerberaterinnen und Steuerberater (StBVG NW) niedergelegt und umfassen unter anderem die Änderung der Satzung sowie der Wahlordnung für die Wahl der Vertreterversammlung und darüber hinaus personelle Entscheidungen. Dazu gehören die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder. Die Aufstellung der Kapitalanlagerichtlinien zählt zu den Aufgaben aus dem Kapitalanlagespektrum. Über die Entlastung des Vorstands und die Festsetzung der Beiträge und Bemessung der Leistungen beschließt die Vertreterversammlung ebenfalls.