Die FIU hat ein aktualisiertes Eckpunktepapier zu solchen Sachverhalten herausgebracht, die nicht der Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG unterliegen. Dieses ist im geschützten Mitgliederbereich unter dem Menüpunkt Berufsfeld Steuerberatung/Geldwäsche sowie im geschützten Bereich der FIU abrufbar.