Erstellung von Gutachten

Von Seiten der Zivilgerichte, Staatsanwaltschaften und der Verwaltungsgerichte wird die Kammer um Erstellung von Gutachten oder die Benennung von Sachverständigen gebeten.

Bei Interesse an einer Sachverständigentätigkeit dient der Fragebogen zur Aufnahme in das Sachverständigenverzeichnis bei der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe.