» Zusatzqualifikation
Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte und niedergelassene europäische Rechtsanwälte können als Zusatz zur Berufsbezeichnung die Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ führen, wenn sie eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Hilfeleistung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben.


» Voraussetzungen
Die besondere Sachkunde ist durch eine mündliche Prüfung vor einem Sachkunde-Ausschuss nachzuweisen; Voraussetzung ist allerdings ein Antrag, der in NRW an die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe zu richten ist.


» Termine
Informationen für die nächsten Prüfungstermine für die Sachkunde-Prüfung zur Verleihung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle" finden Sie hier.