» Zusatzqualifikation
Mit der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer können Steuerberater/innen eine/n Fachberater/in auf den Gebieten „Internationales Steuerrecht“ sowie „Zölle und Verbrauchsteuern“ erlangen.


» Voraussetzungen
Der/die Antragsteller/in hat für die Verleihung einer Fachberaterbezeichnung besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen auf dem jeweiligen Fachgebiet nachzuweisen.


» FAQ
Eine Zusammenfassung von häufig gestellten Fragen mit passenden Antworten.