Beschwerdeverfahren

Führen Gespräche mit Ihrem Steuerberater nicht zum Erfolg und sind Sie der Ansicht, dass Ihr Steuerberater/Ihre Steuerberaterin seine/ihre Berufspflichten verletzt hat, können Sie kostenfrei eine schriftliche Beschwerde bei der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe, Erphostraße 43, 48145 Münster einreichen.

In dem Beschwerdeschreiben ist (unter Beifügung von Nachweisen) mitzuteilen, was passiert ist und aus welchem Grund Sie der Auffassung sind, dass Ihr/e Steuerberater/in gegen eine Berufspflicht verstoßen hat. Die Beschwerde muss den detaillierten Sachverhalt, den Namen und die Anschrift der Steuerberaterin/des Steuerberaters sowie die Anschrift des Beschwerdeführers enthalten. Die mündliche Erhebung der Beschwerde ist nicht möglich.

Die Beschwerde wird von der Steuerberaterkammer sorgfältig überprüft. Erscheint eine Verletzung von Berufspflichten möglich, erhält die/der betroffene Steuerberater/in eine Kopie der Beschwerde mit der Bitte um Stellungnahme. Kann der Vorwurf nicht entkräftet werden, wird die Beschwerde den Gremien der Steuerberaterkammer vorgelegt.

Bitte beachten Sie, dass das Beschwerdeverfahren nicht darauf abzielt, zivilrechtliche Ansprüche zu klären und durchzusetzen. Hierfür sind die Zivilgerichte zuständig.

Wir weisen darauf hin, dass die Steuerberaterkammer im Rahmen eines Berufsaufsichtsverfahrens nach § 83 StBerG zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Über den Fortgang des Aufsichtsverfahrens können wir folglich auch den jeweiligen Beschwerdeführer nicht weiter informieren.