Schlichtungsausschuss gem. § 111 Abs. 2 ArbGG

Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis ist auf Beschluss des Vorstandes der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe ein Schlichtungsausschuss gem. § 111 Abs. 2 ArbGG eingerichtet.