Tätigwerden des/r Ausbildungsberaters/in

Der/die Ausbildungsberater/in erfüllt seine/ihre Aufgaben der Beratung und Überwachung durch

  • regelmäßige Besuche der Ausbildungsstätten
  • Besuch der Ausbildungsstätten aufgrund besonderer Veranlassung (Beschwerden oder sonstige aktuelle Anlässe, die mit Vorrang zu bearbeiten sind)
  • Abhalten und Beteiligen an Sprechstunden, Sprechtagen und Informationsveranstaltungen für Ausbildende, Ausbilder und Auszubildende
  • Einzel- und Gruppenberatung, die je nach Sachlage auch schriftlich erfolgen kann
  • Informationen bei Prüfungen und Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse.