Ausbildungsbegleitende Maßnahmen zur Förderung der Ausbildungsqualität

Zu allen Veranstaltungen, die mit der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe durchgeführt werden, erfolgt eine schriftliche Mitteilung per Post an die betroffenen Ausbildungsbetriebe/Auszubildenden. Die Anmeldung für ein Auszubildenden-Seminar erfolgt online über unsere Website unter dem Menüpunkt Seminare/Für Azubis.

Außerschulischer ausbildungsbegleitender Unterricht

Außerschulischer ausbildungsbegleitender Unterricht wird von der Steuerberaterkammer in Zusammenarbeit mit dem Studienwerk der Steuerberater in NRW e. V. angeboten. Dazu finden einmal jährlich unterschiedliche Lehrgänge, z. B. für Berufsanfänger das Seminar „Ausbildungsbeginn“, statt. Dieser Lehrgang soll den Übergang von der Schule ins Arbeitsleben erleichtern und bietet dazu eine gute Starthilfe in das 1. Ausbildungsjahr. Mit dem Lehrgang „Finanzbuchhaltung“ sollen insbesondere leistungsschwächere Auszubildende gefördert werden. Dieses Lehrgangsangebot ist für Auszubildende zum Steuerfachangestellten im 2. Ausbildungsjahr konzipiert. Damit die komplexe und schwierige Berufsausbildung sowohl leistungsschwächeren als auch leistungsstärkeren Auszubildenden gerecht werden kann, soll ein Teil des außerschulischen Unterrichts diese Auszubildenden z. B. mit dem „Lehrgang Finanzbuchhaltung“ oder mit der „Zusatzqualifikation Lohn und Gehalt“ eher individuell fördern. Auf diese Weise sollen auch Ausbildungsabbrüche vermieden bzw. Qualifikationsreserven erschlossen werden.

1. Ausbildungsjahr >> Seminar Ausbildungsbeginn

Der Übergang von der Schule in das Arbeitsleben wirft für Berufsanfänger viele Fragen auf, denn sie müssen sich häufig erstmals mit Bedingungen und Anforderungen in der Arbeitswelt einer Kanzlei auseinandersetzen. Eine Starthilfe in das Ausbildungsjahr bietet das „Seminar Ausbildungsbeginn“, das die Steuerberaterkammer in Zusammenarbeit mit dem Studienwerk der Steuerberater in NRW e. V. durchführt. Das Seminar richtet sich an Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres. Alle Ausbildungsbetriebe, die Ausbildungsverträge mit Ausbildungsbeginn zum 1. August oder 1. September bei der Kammer eingereicht haben, werden von der Kammer angeschrieben und über die Inhalte sowie das Anmeldeverfahren zu den Seminaren informiert.

 

1. Ausbildungsjahr >> Steuerwesen

Das Seminar „Steuerwesen“ ist ein besonderes Angebot und dient zur Auffrischung sowie Vertiefung von Ausbildungsinhalten – insbesondere im Bereich des Steuerwesens. Ziel dieser Maßnahme ist eine, frühzeitige und gezielte Förderung von leistungsschwächeren Auszubildenden. Dieses Lernangebot des ausbildungsbegleitenden Unterrichts wird im letzten Drittel des 1. Ausbildungsjahres beginnen. In dem Lehrgang werden bereits in den Berufsschulen behandelte Themen wiederholt, aufgearbeitet und vertieft. Die Bereiche Finanzbuchhaltung und Lohnsteuer werden – angesichts bereits etablierter Angebote – nicht behandelt. Die Lehrgänge konzentrieren sich inhaltlich auf das Steuerwesen. Das didaktische Konzept soll sich nicht auf die Besprechung der Themen beschränken. Der Schwerpunkt soll vielmehr die konkrete Übung anhand praxis- und prüfungstypischer Fälle sein.

 

2. Ausbildungsjahr >> Kurzlehrgang Finanzbuchhaltung

Der Lehrgang für den Bereich „Finanzbuchhaltung“ richtet sich in erster Linie an eher leistungsschwächere Auszubildende. Das Lehrgangsangebot ist für das 2. Ausbildungsjahr entwickelt worden.

Alle Lehrgänge finden an drei Samstagen in den drei Regierungsbezirken des Kammerbezirks statt. Wegen der guten Erreichbarkeit haben sich die Lehrgangsorte Bielefeld, Dortmund und Münster bewährt.
 

Diese "Seminar-Veranstaltungen" finden jedes Jahr regelmäßig statt. Informationen hierzu finden Sie  zu gegebener Zeit auf der Startseite im Terminkalender sowie die Online-Anmeldemöglichkeit unter dem Menüpunkt "Seminare/Für Auszubildende".

Ausbildungsbegleitende Maßnahmen in Kooperation mit den Berufskollegs

Zusammen mit den Partnern unserer dualen Ausbildung, den Berufskollegs, bietet die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe ausbildungsbegleitende Maßnahmen an. Für die Fachklassen der Steuerfachangestellten im 1. Ausbildungsjahr werden die „FIBU-Praxistage“ sowie im 2. Ausbildungsjahr die „Praxistage Lohn und Gehalt“ angeboten.

Die Praxistage werden in der Regel zusammen mit den Lehrkräften der Berufskollegs und PraktikerInnen aus den Kanzleien sowie mit technischer Unterstützung seitens der DATEV eG durchgeführt. Einige Berufskollegs integrieren in den Unterstufen-Lehrplan zusätzliche Konzepte zu den Themen „Ermittlung der Einkunftsarten“ sowie „Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (VuV)“.

 

1. Ausbildungsjahr >> „Fibu-Praxistage“

Dieser ausbildungsbegleitende Unterricht ist ein Angebot für Auszubildende zum/zur Steuerfachangestellten im 1. Ausbildungsjahr. Ein „praxisgerechter“ Einstieg soll durch eine enge Verzahnung zwischen schulischer Buchführung und praktischer Finanzbuchführung geschaffen werden. Dieses wird durch die Bearbeitung von Musterfällen unter Einbeziehung der EDV praktisch umgesetzt. Die Vermittlung der theoretischen Inhalte erfolgt im Rahmen eines zweitägigen Unterrichts durch die FachlehrerInnen des Berufskollegs, den praktischen Teil übernehmen SteuerberaterInnnen bzw. deren Fachkräfte.

 

1. Ausbildungsjahr >> „Einkommensteuer“ und „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung VuV“

Für das Thema „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ bildet ein belegorientierter Musterfall den Kern des Konzepts. Dieser könnte im Unterricht von Auszubildenden der Unterstufe sowohl manuell als auch mit Hilfe des DATEV Einkommensteuerprogramms bearbeitet werden. Die weitere Fortbildung „Ermittlung der Einkunftsarten“ ist ebenfalls für den Unterricht in der Unterstufe zur Einführung in die Einkommensteuer entwickelt worden. Der Grundgedanke dieses Konzepts liegt darin, den Auszubildenden als Einstieg in die Einkommensteuer einen Gesamtüberblick anhand eines Musterfalls zu verschaffen. Einige Berufskollegs im Kammerbezirk integrieren diese Konzepte bereits in den Unterricht ihrer Unterstufen. Das Seminar wird in Eigenregie der Berufskollegs durchgeführt ohne Beteiligung der Steuerberaterkammer.

 

2. Ausbildungsjahr >> Praxistage „Lohn und Gehalt“

Während der Praxistage werden in Form eines zweitägigen Unterrichts in kompakter Form theoretisches sowie praktisches Wissen zum Thema Lohn und Gehalt vermittelt. Dieses wird durch die Bearbeitung komplexer Anwendungsfälle unter Einbeziehung der EDV praktisch mit dem Programm „DATEV Lohn und Gehalt comfort“ umgesetzt. Die Vermittlung der theoretischen Inhalte erfolgt durch die FachlehrerInnnen des Berufskollegs, den praktischen Teil übernehmen SteuerberaterInnnen bzw. MitarbeiterInnnen einer Steuerberaterpraxis.

Einzelne Berufskollegs führen keine Praxistage Lohn und Gehalt durch, da die technischen Voraussetzungen zzt. dort nicht vorliegen. Die Auszubildenden in diesem Bereich erhalten somit keine schriftliche Mitteilung.

 

2. Ausbildungsjahr >> Zusatzqualifikation „Lohn und Gehalt (ZLuG)“ 

Dieses Angebot richtet sich an leistungsstarke Auszubildende im 2. Ausbildungsjahr und wurde gemeinsam mit den Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold und Münster sowie den Lehrkräften aus Steuerfachklassen der Berufskollegs, Steuerberatern und deren Fachkräften in einer Arbeitsgruppe konzipiert. Die Zusatzqualifikation hat den Vorteil, dass die Jugendlichen bereits während ihrer Ausbildungszeit wichtige Kompetenzen und Qualifikationen erwerben können, die über den Rahmenlehrplan hinausgehen und nicht in der Ausbildungsordnung des Berufs „Steuerfachangestellter“ vorgeschrieben sind.

Die ZLuG umfasst 96 Unterrichtseinheiten und gliedert sich in einen, in den Berufsschulunterricht integrierten, für alle Schüler verpflichteten Grundkurs (40 Unterrichtseinheiten) und in einen anschließenden Aufbaukurs (40 Unterrichtseinheiten). Weiterhin sind die „Praxistage Lohn und Gehalt“ ein Pflichtmodul für die ZLuG und werden mit 16 Unterrichtseinheiten angerechnet. Der Aufbaukurs richtet sich nur an besonders leistungsstarke Auszubildende, die in der Zwischenprüfung mindestens 81 Punkte erreicht haben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer absolvieren im Anschluss eine gesonderte Abschlussprüfung, für die sie ein Qualifikations-Zertifikat erhalten. Dieses ist nur in Verbindung mit dem Berufsschulabschlusszeugnis gültig.

Die ZLuG wird regelmäßig einmal jährlich an drei verschiedenen Veranstaltungsorten durchgeführt. Eine Mitteilung erfolgt nach Bekanntgabe der Zwischenprüfungsergebnisse durch die Steuerberaterkammer. Die Termine der schriftlichen Prüfungen sowie der Anmeldeschluss werden rechtzeitig auf unserer Homepage bekannt gegeben.

Für die Durchführung der Prüfung für die ZLuG gilt die oben unter "Downloads" eingestellte Prüfungsordnung.

 

Prüfungstermine: Zusatzqualifikation "Lohn und Gehalt"

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