Was ist der Fachassistent Land- und Forstwirtschaft?

Der Fachassistent "Land- und Forstwirtschaft" (FALF) ist eine neue Fortbildung, die ab Herbst 2020 von den Steuerberaterkammern angeboten wird. Die Fortbildung ist in enger Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der Landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. (HLBS) entstanden.

 

Der Tätigkeitsschwerpunkt des neuen Fachassistenten liegt in der Betreuung und Organisation von land- und forstwirtschaftlichen Mandaten. Zum Aufgabenbereich gehört es beispielsweise Einkünfte von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu ermitteln und zu bewerten, Jahresabschlüsse, Einkommen-, Gewerbe-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärungen vorzubereiten sowie den Steuerberater bei der Beratung in land- und forstwirtschaftlichen Angelegenheiten zu unterstützen.

 

Die Fortbildung richtet sich konkret an Steuerfachangestellte und Auszubildende im Tätigkeitsbereich der landwirtschaftlichen Buchstellen und ist mit weiteren Fortbildungsangeboten der Steuerberaterkammern, wie den Fachassistenten Lohn und Gehalt (FALG) bzw. Rechnungswesen und Controlling (FARC) sowie dem Steuerfachwirt (StFW), kombinierbar. Alle Fortbildungsabschlüsse bieten eine gute Karrierechance.

Warum gibt es den FALF?

Besonders in ländlichen Regionen in Deutschland mit ausgeprägter Land- und Forstwirtschaft, aber auch Gartenbau, Weinanbau und anderen landwirtschaftlichen Nutzungen sind Steuerberater oft erste Ansprechpartner in land- und forstwirtschaftlichen Steuerangelegenheiten. Denn hier gibt es für die Mandanten einige Besonderheiten zu beachten, die für andere Unternehmen nicht gelten. Um hier umfassend beraten zu können, qualifizieren sich die Steuerberater mit der Fortbildung zur "Landwirtschaftlichen Buchstelle".

Der Berufsstand ist dabei aber auch auf speziell fortgebildete Mitarbeiter in diesem Fachgebiet angewiesen, die Beratungsvorgänge vor- und nachbereiten, Jahresabschlüsse nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL-Jahresabschluss) erstellen, Kenntnisse in der landwirtschaftlichen Betriebslehre haben und sich mit wein- bzw. gartenbaulichen sowie anderen landwirtschaftlichen Nutzungen auskennen. Der Fachassistent Land- und Forstwirtschaft bietet Mitarbeitern von Steuerkanzleien zudem eine attraktive Aufstiegschance.

Was beinhaltet der FALF?

Der Tätigkeitsschwerpunkt des Fachassistenten Land- und Forstwirtschaft liegt neben dem Steuerwesen u. a. in der Erstellung von Jahresabschlüssen nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und in der landwirtschaftlichen Betriebslehre.

Die Prüfung umfasst demnach folgende Themengebiete:

1. Steuerrecht,

2. Jahresabschlusserstellung nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL-Jahresabschluss),

3. Landwirtschaftliche Betriebslehre,

4. Berufsspezifische Aufgaben in einer Landwirtschaftlichen Buchstelle im Hinblick auf

a) Landwirtschaft,

b) Forstwirtschaft,

c) Weinbau,

d) Gartenbau und

e) sonstige landwirtschaftliche Nutzungen,

5. Mandantenbetreuung und Mandatsorganisation.

Wer ist berechtigt, an der Fortbildungsprüfung zum FALF teilzunehmen?

  • Steuerfachangestellte, die nach ihrer Ausbildung mindestens 1 Jahr auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater beschäftigt waren oder nach ihrer Ausbildung bei einem Steuerberater mit der Berechtigung "Landwirtschaftliche Buchstelle" mindestens 6 Monate auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens tätig waren.
     
  • Hochschulabsolventen eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums mit agrar- oder betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt, die danach wenigstens 1 Jahr auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater tätig waren.
     
  • Personen mit einer gleichwertigen kaufmännischen Berufsausbildung (z. B. Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann oder Fachagrarwirt Rechnungswesen), die mindestens 18 Monate auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater gearbeitet haben.
     
  • Personen ohne gleichwertige Berufsausbildung, die mindestens 4 Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater tätig waren.

SteuerfachangestellteSteuerfachangestellte mit Ausbildung in Landwirtschaftlicher BuchstelleHochschulabsolventen Personen mit gleichwertiger kaufmännischer BerufsausbildungPersonen ohne gleichwertige Berufsausbildung
1 Jahr Praxis6 Monate Praxis3 Jahre Studium und 1 Jahr Praxis18 Monate Praxis4 Jahre Praxis

 


Diese Voraussetzungen zur Praxiserfahrung erfüllen Interessierte jeweils auch mit einer Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 16 Wochenstunden und können so Familie und Beruf gut vereinbaren. Einzelheiten zu den Zulassungsvoraus- setzungen sind der Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe (siehe Downloadmöglichkeit rechts) zu entnehmen.

Welche Vorbereitungskurse zur Prüfung des FALF gibt es?

Verschiedene Kursanbieter werden Fortbildungslehrgänge zum neuen Fachassistenten Land- und Forstwirtschaft anbieten: Dies sind der Hauptverband der Landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. (HLBS) und auch die Akademie für Steuer und Organisation (ASOB GmbH) der Bauernverbände.

Für weitere Fragen steht Ihnen die Abt. Aus- und Fortbildung, Tel. 0251/41764-0 gern zur Verfügung.


Prüfungstermine

Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe führt die Prüfung Fachassistent Land- und Forstwirtschaft auch für die Teilnehmer aus den Kammerbezirken Düsseldorf und Köln durch.

Die nächsten schriftlichen Prüfungstermine finden statt:

Mittwoch, 20. März 2024

Mittwoch, 26. März 2025

Mittwoch, 25. März 2026

Der Anmeldeschluss ist bei jeder Prüfung der 15. Januar des Jahres.

 


Prüfungsaufgaben

Die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe stellt hier zum Zweck der Prüfungsvorbereitung die gemeinsamen Aufgaben bzw. Klausuren (ohne Lösungen) zurückliegender Termine der Fachassistenprüfung Land- und Forstwirtschaft zum Download als PDF-Dateien zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere eine entgeltliche Weitergabe in Druckform oder auf elektronischem Wege, ist nicht gestattet. Die Einbindung dieser Seite in andere Internetangebote mittels Hyperlink bedarf der ausdrücklichen Zustimmung. Alle Rechte vorbehalten.